BNetzA startet die ersten Ausschreibungsrunden 2018

Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es laut BNetzA keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.
Die Zuschläge werden grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis.
Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt es 200 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung ist hier veröffentlicht.
Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt.
13.12.2017 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH