BNetzA veröffentlicht Hinweis zum Mieterstromzuschlag

Die Bundesnetzagentur hat zu Mieterstromprojekten einen neuen Hinweis veröffentlicht. Foto: Mainova
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Hinweis 2017/3 zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung veröffentlicht.

Darin beantwortet sie u.a. Fragen zur Höhe des Mieterstromzuschlags und den Voraussetzungen, die von den Anlagenbetreiberinnen und –betreibern eingehalten werden müssen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten.

Den Hinweis gibt es online hier.

22.12.2017 | Quelle: Clearingstelle EEG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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