Solarstromspeicher werden auch 2018 finanziell unterstützt

Die Nachfrage nach Solarstromspeichern war im vergangenen Jahr bereits hoch und sie dürfte in diesem noch steigen. Der staatliche Fördertopf könnte 2018 deshalb recht schnell leer sein. Foto: Sonnen
Der Bund fördert Solarstromspeicher auch im Jahr 2018. Privatpersonen und Unternehmen können von der staatlichen KfW Bankengruppe einen zinsverbilligten Kredit mit hohem Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Die Konditionen sind zum 1. Januar jedoch etwas schlechter geworden.

Der Tilgungszuschuss ist von 13 auf 10 Prozent gesunken. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 5 Kilowatt zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Solarbatterien. Interessenten sollten sich beeilen: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2018.

Aber Achtung: Es gibt nicht für alle Solarspeicher Geld vom Staat. „Der Staat fördert nur Speicher an kleinen und mittleren Solaranlagen“, erklärt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind nicht förderfähig.“ Die Eigentümer des stationären Batteriesystems erhalten außerdem nur dann eine finanzielle Unterstützung, wenn die dazugehörige Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde – das Programm unterstützt Solarbatterien bei Neuanlagen als auch bei bereits bestehenden.
Hinzu kommt eine weitere, wichtige Voraussetzung: Für die Batterien des Speichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen, sonst fließt kein Fördergeld. Bei einer solchen Garantie wird im Fall eines Defekts zumindest der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.
Förderung abgesenkt
Wer sich eine neue Photovoltaikanlage mit einem Solarstromspeicher zulegt, erhält für den Speicher einen Kredit in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung. Für eine Nachrüstung einer bereits bestehenden Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher gibt es sogar 2.200 Euro je Kilowatt, da die Kosten bei einer Nachrüstung etwas höher sind. Mit dem Kredit können Eigentümer die Anschaffung von Solarstromspeichern vollständig finanzieren.
Der Fördersatz beim Tilgungszuschuss gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Bis zum Jahresende beträgt er noch 10 Prozent. Ursprünglich sollte die letzte Degressionsstufe erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Da das Bundeswirtschaftsministerium den Zuschuss jedoch am 1. Oktober 2017 außerplanmäßig um 3 Prozentpunkte auf 13 Prozent abgesenkt hatte, und zum Jahreswechsel eine weitere Absenkung vorgesehen war, wurde die letzte Förderstufe nun auf den 1. Januar vorgezogen. Der Grund für die vorgezogene Absenkung der Förderung seien stärker gesunkene Anschaffungskosten als prognostiziert, so das Ministerium. 


10.01.2018 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen