Betr.: Meldepflicht für Batteriespeicher

Solarthemen+plus. Die Bundesnetzagentur (BNetzA), hat jetzt ein neues Formu­lar zur Meldung von Batteriespeichern veröffentlicht. Damit ist die Meldepflicht für PV-Batte­rien einfa­cher als bisher zu erfüllen, so dass verunsicher­te Besitzer sich nach eigenem Ermessen verhalten können.

Zwar müssen Speicher, die nach dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden und die ausschließlich mit Regenerativstrom gespeist werden, seit dem EEG 2014 bei der BNetzA gemeldet werden. Dies war allerdings kaum jemandem bewusst, bis der Solarenergieförderverein Deutschland in einer Rundmail im Oktober 2017 darauf hinwies. Erst wenn das überfällige Marktstammdatenregister in Betrieb geht, wird die BNetzA allerdings mit solchen Meldungen wirklich etwas anfangen können. Deshalb werde sie säumige Batteriebesitzer vorher sicher nicht mit Bußgeldern belangen, versicherte der zuständige Referatsleiter Peter Stratmann bereits im Oktober (Solarthemen+plus vom 13.10.17). Wer seinen PV-Speicher jetzt meldet, wird dies laut BNetzA nach dem verspäteten Start des Marktstammdatenregisters, den die Agentur nun für Mitte 2018 erwartet, nochmal tun müssen.

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