Vorläufige Kontinuität bei Förderprogrammen
Solarthemen 499.Obwohl der Bundestag wegen der langwierigen Regierungsbildung noch keinen Bundeshaushalt für 2018 verabschiedet hat, sind die laufenden Förderprogramme nicht akut von Förderstopps bedroht.
Davon gehen jedenfalls nach Recherchen der Solarthemen die für die Energiewende zuständigen Förderstellen des Bundes, KfW und BAFA, aus. Zum einen sind die einschlägigen Förderprogramme, wie das Marktanreizprogramm oder die KfW-Programme zur Gebäudesanierung teils im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft worden. Zum anderen hat der geschäftsführende Bundesfinanzminister Peter Altmaier (CDU) in einem Haushaltsführungserlass festgelegt, dass Sachausgaben bis zu 45 Prozent der im Etatentwurf 2018 veranschlagten Höhe von den einzelnen Ministerien getätigt werden dürfen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass der von der amtierenden Bundesregierung im Juli 2017 verabschiedete Haushaltsentwurf für 2018 formal unter das Diskontinuitätsgesetz fällt und deshalb erst neu in den Bundestag eingebracht werden müsste, bevor nach entsprechenden Beratungen ein Haushaltsgesetz für 2018 verabschiedet werden kann.
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