Angriff aus Nordrhein-Westfalen auf die EnEV

Solarthemen+plus. Die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will über den Bundesrat die Energieeinsparverordnung (EnEV) für drei Jahre aussetzen, während gleich­zeitig bereits in diesem Jahr Deutschland gegenüber der EU verpflichtet ist, den Niedrigstenergie-Gebäude­stan­dard umzusetzen.

Sobald eine neue Bundesregierung im Amt sein wird, wird es zu ihren dringenden Aufgaben gehören, die bereits in der vorigen Legislaturperiode angekündigte Novelle und Zusammenführung der Energiespargesetze für Gebäude in Angriff zu nehmen. Denn wenn schon der Koalitionsvertrag hier wenig Neues bei den Effizienzstandards erwarten lässt, so wird doch zumindest der Druck aus Brüssel zunehmen. Denn im Laufe dieses Jahres ist Deutschland verpflichtet, den auf EU-Ebene beschlossenen so genannten Nearly Zero Energy Building Standard (NZEB) für Neubauten in die nationale Baugesetzgebung einzupflegen. Dass dies gelingen kann, indem der neue Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU ohne weitere Verschärfungen der EnEV auskommen will, wird ohnehin von vielen Experten bezweifelt. Schritt zurück Was die NRW-Regierung plant, ist allerdings nicht Stillstand, sondern ein unverhohlener Schritt rückwärts: Mit der Begründung, den Bau bezahlbarer Wohnungen anregen und Baukosten nicht weiter steigen zu lassen, will sie über den Bundesrat erreichen, „dass die bereits geltende Energieeinsparverordnung 2016 zunächst für drei Jahre ausgesetzt wird und die Vorgaben der Verordnung umfassend evaluiert werden.” So formuliert es ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU und FDP, über den am Freitag dieser Woche in einer Anhörung des Düsseldorfer Landtags Experten befragt werden sollen. Bereits seit November letzten Jahres läuft dieser parlamentarische Vorgang, mit dem sich die Landesregierung vom Düsseldorfer Parlament grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Aussetzung der EnEV holen will. Bereits 2016 hatten die beiden heutigen Regierungsparteien gemeinsam versucht, einen inhaltlich fast identischen Antrag durchzubringen – damals allerdings noch vergeblich aus der Opposition heraus. Auch jetzt kommt massiver Gegenwind ebenso wie vehemente Unterstützung von 15 Verbänden, die ihre verschiedenen Stellungnahmen zu den Plänen bereits vor der Landtagsanhörung zu Protokoll gegeben haben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie stützt seine Argumente unter anderem auf ein neues Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden. Demnach machen Standards für Energieeffizienz nur einen geringen Teil der Kostensteigerungen im Wohnungsbau aus. „Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE. Baukostensteigerung hat andere Gründe Im ITG-Gutachten, das sich auf vorherige wissenschaftliche Untersuchungen bezieht, heißt es: „Die Anteile der energiebedingten Mehrkosten an den Gesamtkostensteigerungen im Bau von 2000 bis 2014 bzw. 2016 sind als gering einzuschätzen. Die Baukostensenkungskommission ordnet mit Bezug auf die ARGE Kiel nur 6 Prozentpunkte von insgesamt 36 Prozent Baupreissteigerung den Wirkungen der EnEV 2002 bis 2014 zu – 30 Prozentpunkte sind nicht energiebedingt.” Den höchsten Anteil unter vielen Faktoren hätten Steigerungen von Grundstückspreisen. Deshalb kritisiert der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW) Reiner Priggen: „Wer sich für bezahlbaren Wohnraum einsetzen, aber beim Klimaschutz sparen will, spart eindeutig am falschen Ende.“ Hingegen meint die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die die Pläne der NRW-Landesregierung unterstützt, dass sich eine wirtschaftliche Amortisation von Investitionen nach der EnEV 2016 in der Regel nicht innerhalb von 20 Jahren nachweisen lasse und schließt: „Die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau ist demnach erreicht.” Schon gar nicht dürfe die EnEV weiter verschärft werden. Sollte der zukünftige Standard in etwa dem KfW-Effizienzhaus 40 entsprechen, würde dies nach derzeitigem Sachstand eine Kostensteigerung von ca. 26 Prozent gegenüber 2014 bedeuten, so die Architektenlobby, die sich damit auf reine Investitionskosten ohne Förderung bezieht. Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, weist demgegenüber auf die lange Nutzungsdauer von Gebäuden hin: „Häuser, die heute gebaut werden, werden in der Regel noch weit über das Jahr 2050 hinaus genutzt. Deshalb müssen Neubauten bereits jetzt klimaneutral sein. Doch statt die Vorgaben für Neubauten weiterzuentwickeln und damit aktiven Verbraucherschutz zu betreiben, schreiben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag Stillstand fest.“ Die Fronten für die anstehende bundesweite Debatte scheinen schon jetzt verhärtet. Text: Guido Bröer Foto: Landtag NRW, Bernd Schälte

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