Erstes Urteil zum „PV-Geringverbrauch“ vor Amtsgericht München

Solarthemen+plus. In einem Urteil zu Grundversorgungs-Gebühren, die für Stand-by-Verbräuche eines Solarwechselrichters gefordertert werden, hat der Solidar­fonds Nullverbrauch vor dem Amtsgericht München eine Niederlage erlitten.

Das Gericht sei allerdings gar nicht auf die Argumentation des Klägers eingegangen, ärgert sich Rechtsanwalt Peter Nümann, der den Solidarfonds zusammen mit den Solarverbänden SFV, DGS und DSC ins Leben gerufen hat, um gemeinsam Musterprozesse durchzufechten und ein Grundsatzurteil zu erreichen: „Die Urteilsbegründung empfinden wir als enttäuschend. Die entscheidenden von uns vorgebrachten Argumente zu den §§ 315, 138 und 242 BGB (Sittenwidrigkeit, Treu und Glauben) zu prüfen, hat das Gericht von vornherein ausgeschlossen. Es ist damit der Besonderheit, dass der für die Einspeisung ohnehin vorhandene Anschluss und Zähler nur marginal in Anspruch genommen, dies aber zu völlig unangemessenen Preisen monaterisiert wird, gar nicht weiter nachgegangen.” Nun will der Solidarfonds in Berufung gehen und möglicherweise parallel noch eine zweite Klage anstrengen. Dafür werden noch weitere Betroffene als Unterstützer gesucht, die sich mit einem geringen Obolus von 77 Euro netto an den Kosten der Rechtsstreitigkeiten beteiligen. Sie erhalten im Gegenzug aktuelle Informationen und Musterschreiben für die Auseinandersetzung mit Energieversorgern und Netzbetreibern.

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