Rat der EU beschließt Gebäuderichtlinie

Solarthemen 503. Der Rat der Europäischn Union hat am 14. Mai die überarbeitete Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden angenommen.

Damit wurde auch die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage danach tritt sie in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 20 Monate. Die Mitgliedstaaten sind jetzt verpflichtet, langfristige Renovierungsstrategien zu entwickeln. Investitionen für die Gebäuderenovierung sind gezielt darauf auszurichten, bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten Gebäubestand mit niedrigen CO2-Emissionen zu erreichen. Neu gegenüber der bisherigen Gebäuderichtlinie sind vor allem Regelungen zur Elektromobilität. So wird in Nichtwohngebäuden mit mindestens 10 Stellplätzen, die neu gebaut oder umfangreich renoviert werden, der Einbau von mindestens einem Ladepunkt vorgeschrieben. Zudem wird die Vorverkabelung für Ladepunkte an mindestens jedem fünften Stellplatz vorgeschrieben. Ebenso gibt es auch Vorschriften für Wohngebäude, die von der Zahl der Stellplätze abhängen. Bei Renovierungen kann nur unter bestimmten Voraussetzungen von Ladepunkten oder dem Verlegen von Leitungen abgesehen werden. AWi

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