AKW behindern weiterhin Windnutzung im „Netzausbaugebiet“

Solarthemen+plus. Am heutigen Freitag hat der Bundestag die Novelle des Atomgesetzes beschlossen, wonach Atomkraftsbetreibern gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2016 eine Entschädigung für die Laufzeitverkürzung einiger Atomkraftwerke nach Fukushima zugesprochen wird.

Grüne und Energiepolitiker der SPD hatten versucht, die Novelle zu nutzen, um die Stromeinspeisung von Atomkraftwerken in den so genannten Netzausbaugebieten weiter zu begrenzen. Zumindest hatte die SPD versucht, eine Übertragung von Reststrommengen anderer Atomkraftwerke, etwa auf das AKW Brokdorf, künftig auszuschließen. Dadurch hätte verhindert werden sollen, das Windkraftanlagen auf Kosten der Stromkunden möglicherweise noch stärker abgeregelt werden oder aufgrund einer Benachteiligung bei den EEG-Ausschreibungen gar nicht erst gebaut werden können, nur weil Atomstrom – vor allem aus dem Kraftwerk Brokdorf in Schleswig-Holstein ­– die Leitungen verstopfe. Ein entsprechender Antrag der Grünen und die koalitionsinterne Initiative der SPD fanden keine Mehrheit.

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