EU stärkt Eigenverbrauchern weiter den Rücken

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Solarthemen+plus. Nachdem sich Europäisches Parlament, Europarat und EU-Kommission vergangene Woche im so genannten Trilog darauf geeinigt hatten, wie die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit Erneuer­baren Energien gefördert werden soll, wurde der Kompromiss in dieser Woche weiter präzisiert. Von 25 auf 30 kW angehoben wurde dabei die Grenze bis zu der Eigenverbrauchsanlagen von jeglichen Belastungen freige­stellt werden sollen.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, leitet aus dem Trilog-Ergebnis Konsequenzen für die Bundesregierung ab: „Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz.“ So klar steht das jedoch in dem von der bulgarischen Ratspräsidentschaft frei gegebenen Beschlusstext nicht drin, der jetzt noch jeweils von europäischen Parlament und dem Ministerrat formal bestätigt werden muss. Von dem Grundsatz, dass innerhalb des selben Grundstücks selbsterzeugter und -konsumierter Solarstrom nicht mit Steuern und Abgaben belastet werden soll, will die EU Ausnahmen in „nicht diskrimierender und angemessener“ Höhe erlauben, falls diese für den finanziell nachhaltigen Betrieb des Stromnetzes notwendig sein sollten. Allerdings wird nun eine Grenze von 30 kW ausdrücklich genannt, bis zu der grundsätzlich der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Regenerativstrom innerhalb des gleichen Grundstücks nicht mit Abgaben belastet werden soll. Vor diesem Hintergrund dürfte die aktuelle Bagatellgrenze von 10 kW für die EEG-Umlage beim PV-Eigenstrom keinen Bestand haben. Wie bereits in der vorigen Solarthemen-Ausgabe berichtet, hatten sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament bereits zuvor auf eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten europäischen Energiemix geeinigt. Text: Guido Bröer, Foto: Michael Ebardt, fotolia

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