Biogas-Ausschreibungen

Solarthemen 505. Die Bundesnetzagentur hat für den Gebotstermin am 3. September die EEG-Ausschreibungen für neue und gebrauchte Biogasanlagen veröffentlicht.

„Nachdem es in der letzten Runde relativ wenig Wettbewerb um EEG-Zahlungen für Biomasseanlagen gab, hoffen wir in diesem Jahr auf eine höhere Beteiligung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Seit 2017 unterliegen auch Biogasanlagen ab einer Leistung von 150 Kilowatt der Ausschreibungspflicht. Für diese Runde beträgt das Volumen genau 225807 Kilowatt. Es errechnet sich aus einem Wert von 150 Megawatt, von dem die Summe der installierten Leistung der außerhalb der Ausschreibungen geförderten Biomasseanlagen abzuziehen und die nicht bezuschlagte Menge des Vorjahres zu addieren ist. Investoren können bis zum 3. September 2018 ihre Gebote einreichen. Das Höchstgebot beträgt 14,73 Cent/kWh. Auch bereits in Betrieb genommene Anlagen können teilnehmen und sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Bestandsanlagen erhalten dabei den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,73 Cent/kWh.

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