NRW-Windkraft-Antrag am Freitag im Bundesrat

Solarthemen 508. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihren Antrag zur Windkraftnutzung jetzt in den Bundesrat eingebracht. Er wird am Freitag dort erstmals behandelt.
Mit dem Antrag wollen CDU und FDP erneut eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch aufnehmen lassen, um die Privilegierung von Windkraftanlagen stark zu beschränken. Bereits 2015 gab es für einen kurzen Zeitraum eine solche Klausel, die es der bayerischen Landesregierung ermöglichte, einen größeren Abstand von Windkraftanlagen zu Gebäuden vorzuschreiben. Der Abstand muss dort nun bei mindestens der zehnfachen Höhe einer Windkraftanlage liegen. Ähnliches will die schwarz-gelbe Koalitions in NRW erreichen. Die neue Öffnungsklausel soll bis Ende 2024 gelten. Zudem will sie Kommunen generell mehr Zeit gewähren, um über Genehmigungen für Windkraftanlagen zu entscheiden; bis zu zwei Jahren soll eine Gemeinde die Entscheidung über einen Bauantrag für eine Windkraftanlage aussetzen dürfen.
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) übt Kritik am Antrag der Landesregierung: „Neben der Erneuerbare-Energien-Branche muss selbst die Bundesregierung diesen Antrag als Affront empfinden. So hat man auf Bundesebene gerade erst bekräftigt, das Tempo für den notwendigen Ausbau durch Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie zu erhöhen. Diese berechtigten Anstrengungen werden durch den unsolidarischen Antrag aus NRW geradezu konterkariert.“ Der LEE  erklärt, Bundesländer würden so selbst pauschal und willkürlich Abstände festlegen können. Diese Abstände richteten sich bisher jedoch, wie bei anderen Industriebranchen auch, nach Vorgaben des Immissionsschutzrechts und der Rechtsprechung.

Text: Andreas Witt

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