BSW fordert Reform der Solarthermieförderung

Solarthemen 509. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat ein zwölfseitiges Papier mit Vorschlägen für eine Reform der Solarwärmeförderung erarbeitet. Unter anderem sollen Handwerker für die Vermittlung der Förderung eine Prämie erhalten.

Mit dem Papier, das aus seiner SolarthermieArbeitsgruppe stammt, will der BSW auf den für 2019 angekündigten nächsten Schritt des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der „Förderstrategie Effizienz und Wärme aus er­neuer­baren Energien“ Einfluss nehmen. Ausgangspunkt der BSW-Analyse ist die Tatsache, dass parallel zu der seit 2008 abnehmenden neu installierten Kollektorfläche auch der Anteil der vom Marktanreizprogramm (MAP) geförderten Kollektoren von 80 Prozent im Jahr 2009 auf unter 25 Prozent gefallen sei. Der Verband fordert deshalb, Solaranlagen im Neubau wieder zu fördern, wo bislang nur sehr anspruchsvolle Solaranlagen gefördert werden, die einen solaren Deckungsgrad von mehr als 50 Prozent aufweisen oder auf Mehrfamilienhäusern platziert werden. Künftig soll es ausreichen, wenn durch eine Solarthermieanlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes übererfüllt werden – etwa durch durch eine heizungsunterstützende Solaranlage. Da das Wirtschaftsministerium in seiner Förderstrategie ankündigt, die Förderbeträge von einer Quadratmeterförderung auf eine prozentuale Investitionskostenförderung umstellen zu wollen, schlägt der BSW dafür Prozentsätze vor: Für heizungsunterstützende Kombianlagen 40 Prozent im Altbau und 30 Prozent im Neubau, für Trinkwasseranlagen 30 Prozent im Alt- und 20 Prozent im Neubau. Neben den prozentualen Fördersätzen möchte der BSW die bislang nur für Großanlagen bestehende Wahlmöglichkeit zur Förderung nach dem Referenz-Jahreswärmeertrag des Kollektors auch für Einfamilienhäuser eingeführt wissen. Für Großanlagen soll nur noch die ertragsorientierte Förderung möglich sein. Dabei stellt sich der BSW vor, dass der Fördersatz in der solaren Fernwärme von heute 45 Cent /kWh Referenzertrag auf 60 Cent steigen soll, obwohl die Förderung der Anlagen heute schon oft in der Praxis durch die Höchstbeträge der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU auf 45 Prozent begrenzt wird. Der BSW setzt sich dafür ein, dies zu ändern. Heftige Debatten gab es zuvor in der BSW-Arbeitsgruppe zwischen den in der Fernwärme aktiven Herstellern von Röhren- und Flachkollektoren. Während erstere gern den Bemessungswert für den Kollektorertrag auf das im Solar-Keymark-Zertikat genannte Temperaturniveau von 70 Grad Celsius angehoben hätten, setzten letztere durch, dass die Verbandsforderung sich weiterhin auf 50 Grad bezieht. Im Bereich der solaren Prozesswärme möchte der BSW erreichen, dass solche Anlagen steuerlich gefördert werden. Die Anlagen sollen bereits im ersten Betriebsjahr steuerlich vollständig abgeschrieben werden können, um das in den Augen der Zielgruppe vorhandene Problem der langen Amortisationszeiten zu mildern. Generell sollten bei allen Großanlagen Machbarkeitsstudien gefördert werden. Neben vielen weiteren Details möchte der BSW erreichen, dass das BAFA an Handwerksunternehmen für jede installierte Solarthermieanlage eine Prämie ausschüttet: pauschal 500 Euro für eine Kombi und 300 Euro für eine Warmwasseranlage. Ein Jahresbonus solle ferner die Anzahl der vermittelten Anlagen zusätzlich prämieren. Text: Guido Bröer

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