Bundesregierung stimmt für schnelleren Leitungsausbau

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Bundesminister Peter Altmaier: „Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Leider hinken wir mit dem Netzausbau immer noch hinterher. Das liegt auch an den langwierigen Genehmigungsverfahren. Mit der Novelle beschleunigen wir die Verfahren, ohne dabei Umweltstandards – zum Beispiel zum Schutz vor elektrischen […]

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt.

Bundesminister Peter Altmaier: „Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Leider hinken wir mit dem Netzausbau immer noch hinterher. Das liegt auch an den langwierigen Genehmigungsverfahren. Mit der Novelle beschleunigen wir die Verfahren, ohne dabei Umweltstandards – zum Beispiel zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern – abzusenken.“

In dem Gesetzentwurf werden verschiedene Planungsstufen neu miteinander verbunden, Fristen verschärft, Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren eingeführt. Wenn zum Beispiel eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig und wird deshalb der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen laut Bundeswirtschaftsministerium gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft werden.

Außerdem sollen die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das spart Zeit und Kosten und schont Umwelt und Anwohner.

Ziel des Gesetzentwurfs ist auch ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung von Land- und Forstwirten. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, als besonders dringlich eingestufte Ausbauvorhaben.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Parlamant zur Beratung zugeleitet
12.12.2018 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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