Unklarheiten bei PV-Förderabsenkung sollen noch behoben werden

Solarthemen+plus. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bemängelt fehlen­de Übergangsvorschriften für die vom Gesetzge­ber beschlossenen Sonderabsenkungen der EEG-Vergütung größerer PV-Dachanlagen. Der Verband hofft auf eine kurzfristige Klarstellung.

Bundestag und Bundesrat haben in der Ende 2018 beschlossenen EEG-Novelle eine Sonderabsenkung der Vergütung- bzw. Marktprämie für neue PV-Dachsysteme der Leistungsklasse 40 bis 750 Kilowatt beschlossen. Diese sollte nach dem Willen des Gesetzgebers in drei Schritten zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2019 erfolgen. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens hatte es – nicht zuletzt auf Druck einer Brancheninitiative Nachbesserungen bei der zusätzlichen Förderabsenkung gegeben. Anstelle der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier Ende Oktober angeregten einmaligen Absenkung zum 1. Januar erfolgt diese nun schrittweise über drei Monate. Bei der Umsetzung der Beschlüsse zu diesen EEG-Korrekturen habe sich aber kurz vor Weihnachten ein handwerklicher Fehler eingeschlichen, kritisiert der BSW: Die am 21. Dezember 2018 in Kraft getretene Gesetzesänderung enthält nach Einschätzung des Verbandes keine rechtlich klaren Übergangsbestimmungen für PV-Anlagen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. Dezember 2018 und vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gehen. Dabei gelte es politisch als unstrittig , dass sie bis Ende Januar 2019 noch nach den alten Konditionen gefördert werden sollten. Die fehlenden Bestimmungen betreffen ausschließlich Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt, nicht jedoch Anlagen im Eigenheimbereich und Anlagen, deren Vergütung per Ausschreibung ermittelt wird. Der Fehler sei vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gegenüber dem BSW inzwischen eingeräumt worden und das Ministerium habe eine schnelle Klarstellung zugesagt. Man prüfe derzeit, ob diese in Form einer „Auslegungshilfe“ erfolgen könne oder zusätzlich einer schnellen Gesetzeskorrektur bedürfe.

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