Svenja Schulze legt Klimaschutzgesetz vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze im BundestagFoto: Deutscher Bundestag, Achim Milde
Das Bundesumweltministerium hat seinen ersten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz fertiggestellt. Darin wird die Minderung von Treibhausgasen gesetzlich fixiert. Die Sektoren sollen jeweils ihren Beitrag leisten. Die Emissionen im Energiesektor sollen von angenommenen 257 Millionen Tonnen im Jahr 2022 auf 175 Millionen Tonnen sinken. Dies wird nur mit einem Ausbau erneuerbarer Energien funktionieren.

Laut dem Gesetzentwurf sollen die Gesamtemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent, bis 2040 um mindestens 70 Prozent und bis 2050 um mindestens 95 Prozent verringert werden.

Zentrales Element der Klimaschutzaktivitäten soll der Klimaschutzplan sein "Der Klimaschutzplan ist maßgeblich fur die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne nach Artikel 3 der Europäischen Governance-Verordnung, welche das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt", heißt es im Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung soll erstmals im Jahr 2019 und danach jeweils mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans ein Maßnahmenprogramm beschließen.

Zudem soll laut Gesetzentwurf ein interdisziplinäres Sachverständigengremium für Klimafragen eingerichtet werden, das aus sieben Personen besteht. "Das Sachverständigengremium für Klimafragen prüft die bestehenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele und der entsprechenden Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris", so das Umweltministerium.

„Das Bundesumweltministerium hat einen sehr guten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz des Bundes vorgelegt", urteilt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE: "Er regelt Klimaschutz mit Verlässlichkeit für alle Beteiligten und setzt den Rahmen für die notwendigen Treibhausgaseinsparungen. Mindestens 95 Prozent weniger CO2 bis 2050 – das sei ein starkes Signal für die Wende hin zu sauberen, erneuerbaren Energiequellen und mehr Effizienz, so Peter: „Der Bund geht mit gutem Beispiel voran und löst mit diesem Rahmengesetz eine positive Dynamik für alle Sektoren aus.“

Ein großer Fortschritt sei, dass den einzelnen zuständigen Ministerien Verantwortung zugewiesen werde, sagt Peter: „Das verhindert, dass einzelne Ressorts auf das jeweils andere verweisen. Jeder Sektor muss selbst liefern.“ Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sei mutig und habe Vorbildcharakter, fasst Peter zusammen. „Die Bedeutung des Klimaschutzgesetzes liegt darin, dass nicht nur Ziele proklamiert werden, sondern ein konkreter Rahmen festgelegt wird, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden.“

Aus Sicht von Anja Weisgerber, der Beauftragten für Klimaschutz der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, ist der der Entwurf des Klimaschutzgesetzes dagegen eine leere Hülle.  „So wie der Entwurf vorgelegt wurde, spart er kein Gramm CO2 ein, weil er keine konkreten Maßnahmen enthält. Wir werden unsere Klimaziele aber nur schaffen, wenn wir in allen betreffenden Bereichen Maßnahmen auf den Weg bringen, die kosteneffizient sind und die mit jedem eingesetzten Euro die größtmögliche Klimaschutzwirkung erzielen. Darauf müssen wir uns konzentrieren. Wir dürfen uns jedoch nicht in Streitigkeiten über Sektorziele, Budgets und Strafen verheddern."

Für echten Klimaschutz seien technologieoffene Anreizinstrumente in allen Sektoren erforderlich. "Vor allem muss Bundesfinanzminister Scholz endlich einen Gesetzentwurf für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Tisch legen.", so Weisgerber: "Im Bereich Energie gestalten wir den Ausstieg aus der Kohlverstromung, bauen die erneuerbaren Energien massiv  auf 65 Prozent aus und setzen auf Speichertechnologien sowie Power-to-X, also die Wandlung von erneuerbarem Strom als Primärenergie in einen anderen Energieträger. Im Verkehrssektor werden wir alternative Antriebe, z.B. Elektromobilität, Brennstoffzellen oder synthetische Kraftstoffe, weiter voranbringen."

Lorenz Gösta Beutin, Energie- und Klimapolitiker der Fraktion Die Linke im Bundestag, erklärt: "Endlich hat das Umweltministerium ein solides Klimaschutzgesetz vorgelegt. Die gute Nachricht: Mit den Entwurf-Vorgaben rücken die Pariser Klimaziele in greifbare Nähe, es handelt sich erstmals um echtes Klima-Ordnungsrecht statt unverbindlicher Gummi-Paragraphen."

Schulzes "Verzweiflungsidee", so Beutin, erst übers Kabinett zu gehen und dann über die Ressortabstimmung, sei ein interessanter Versuch, "die Anti-Klimaschutz-Herrenriege von Verkehrsminister Scheuer, Wirtschaftsminister Altmaier und Innen-und-Bau-Minister Seehofer" aus der Reserve zu locken. Schulze wolle nicht wie ihre SPD-Vorgängerin Hendricks an der klimapolitischen Gleichgültigkeit der Groko scheitern.

Die Linke im Bundestag biete Umweltministerin Schulze und ihrem Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form die volle Unterstützung an, sagt Beutin: "Ohne ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Vorgaben und der Möglichkeit, die Ressorts zu Sofort-Maßnahmen bei Zielverfehlung zu verpflichten, wird Deutschland das Pariser Klimaabkommen nicht erfüllen."

Die Bundesregierung muss für mehr Akzeptanz von Klimapolitik auch für eine soziale Flankierung des Klimaschutzes sorgen, auf dem sozialen Auge ist das Klimaschutzgesetz blind. Hier muss nachgebessert werden: Kohleausstieg, Verkehrswende und Gebäudewende dürfen nicht auf Kosten der Schwachen der Gesellschaft gehen."

22.2.2019 | Quellen: BMU, BEE, CDU/CSU; Die Linke | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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