Niederspannungsrichtlinie erleichtert „Balkon-Solar“

Balkon-Solaranlage hinter gelben BlumenFoto: Jan Stasik
Solarthemen+plus. Am 27. April ist nach einer Übergangsfrist die neue VDE-Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz in Kraft getreten. Damit gelten für steckbare Solarstromanlagen – auch als Balkon- oder Mikro-PV-Anlagen bezeichnet – anwenderfreundlichere Regeln.

Die „VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz” ist bereits seit dem 1. November 2018 gültig; bis zum 26. April 2019 gab es jedoch noch Übergangsregeln. Inzwischen greifen auch Erleichterungen für kleine Solarstromanlagen bis 600 Watt Leistung. Diese betreffen vor allem deren Anmeldung. Bislang konnten Netzbetreiber darauf bestehen, dass auch die kleinen Anlagen nur von zugelassenen Elektrikern beim Netzbetreiber angemeldet werden durften. Jetzt können dies die Anlagenbetreiber, selbst tun, egal ob sie Hausbesitzer oder Mieter sind. Erste Netzbetreiber stellen hierzu ihren Kunden bereits vereinfachte Anmeldeformulare zur Verfügung. Damit ist aber nicht zwingend verbunden, dass sie alle Produkte zulassen, die am Markt angeboten werden. So sprechen sich die Netzbetreiber ebenso wie der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) gegen PV-Anlagen aus, die mit einem haushaltsüblichen Schuko-Stecker ausgestattet sind. Sie bestehen auf einem speziellen Stecker, zum Beispiel einem nach der Entwickler-Firma benannten Wieland-Stecker. Dafür müssen entsprechende Steckdosen etwa auf dem Balkon angebracht werden – die Elektriker sind hier also wieder mit von der Partie. Allerdings ist es nun sehr einfach für Vermieter, ihren Mietern die Solarstromnutzung zu ermöglichen. Die Kosten für die Installation einer speziellen Steckdose sind nicht hoch – insbesondere wenn in einer Wohnung sowieso Arbeiten an der Elektrik vorgenommen werden. Der Anwender müsse aber dafür sorgen, dass kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, erklärt die Bonn-Netz GmbH, denn sonst sei eine umfänglichere Anmeldung der Anlage erforderlich. Daher sei in der Regel der Einbau eines neuen Stromzählers mit Rücklaufsperre erforderlich – in Bonn entstehen dem Anlagenbetreiber dadurch keine Mehrkosten und der Netzbetreiber tauscht die Zähler für den Kunden kostenfrei aus. Verhält sich ein Netzbetreiber so aufgeschlossen wie in Bonn und ermöglicht der Vermieter die Nutzung von Mikro-PV-Anlagen, so ist dies für Mieter attraktiv. Es gibt inzwischen eine Reihe von Anlagen – eine Marktübersicht findet sich auf der Internetseite www.pvplug.de, die von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) betrieben wird. Sie setzt sich seit Jahren für die Stecker-Solarstromanlagen ein. Laut DGS kann Strom damit schon ab 8 Cent die Kilowattstunde erzeugt werden. Diesen Wert hält Thomas Seltmann, PV-Experte der Verbraucherzentrale NRW, aber nur unter extrem günstigen Voraussetzungen für möglich. Doch in den meisten Fällen sei es realistisch, den eigenen Solarstrom deutlich unter den Bezugskosten aus dem Netz zu gewinnen. Text: Andreas Witt, Foto: Jan Stasik

Beliebte Artikel

Schließen