Stromtrasse SuedOstLink liegt zur Genehmigung vor

Foto: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat nun die Planungsunterlagen für die gesamte SuedOstLink-Trasse beisammen. In Kürze erfolgt die Veröffentlichung. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden einen Monat Zeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

Die Bundesnetzagentur hat nun die Planungsunterlagen für die gesamte SuedOstLink-Trasse beisammen. In Kürze erfolgt die Veröffentlichung. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden einen Monat Zeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag die Planungsunterlagen für den letzten von vier Abschnitten zum SuedOstLink erhalten. Der vorgeschlagene Korridor verläuft insbesondere durch Sachsen-Anhalt und weicht mehrmals vom bisher geplanten Verlauf ab. Die von 50Hertz und TenneT eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt A des Stromleitungsvorhabens. Dieser beginnt in Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und endet im Raum Naumburg/Eisenberg.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser weicht an mehreren Stellen vom bisher geplanten Verlauf ab. Beispielsweise wird die Stadt Halle (Saale) nicht mehr westlich, sondern östlich umgangen. Außerdem verläuft der Vorschlag für die Trasse nicht mehr durch die Saale-Unstrut-Region.

Die Vorhabenträger haben in diesem Planungsabschnitt auch eine Ausführung als Freileitung geprüft. Anlass dafür waren mehrere Prüfverlangen von Landkreisen und Gemeinden. Im Ergebnis wird für zwei Teilabschnitte eine Ausführung als Freileitung vorgeschlagen. Diese liegen zwischen Wolmirstedt und Magdeburg sowie südlich davon.

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben. Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern. Danach wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen. Darauf folgt die Planfeststellung.

3.5.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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