Verbraucherzentrale mahnt Ikea wegen PV ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Ikea abgemahnt, weil das Unternehmen seine bloße Vermittlerrolle für die von ihm beworbene Photovoltaikanlage „Solstråle“ nicht klar genug dargestellt hat.

Ikea ist nicht Verkäufer der Solaranlage „Solstråle“, für die das Unternehmen im Internet und in den Filialen wirbt, sondern der PV-Anbieter Solarcentury Microgen GmbH. Darauf müsse Ikea klarer und deutlicher hinweisen hatte die Verbraucherzentrale gefordert und beide Firmen entsprechend abgemahnt. Beide Unternehmen hätten nun umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG bewirbt seit Monaten bundesweit Photovoltaikanlagen, die online bestellt werden können. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mailverkehr im Bestellvorgang sowie weitere Bestelldokumente für diese Anlagen in die Irre: Sie ließen Ikea als einen Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies tatsächlich ausschließlich Solarcentury sei. „Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht“, erklärt Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Insbesondere sei Ikea nicht der Ansprechpartner für Kunden bei Gewährleistungs- und Garantiefällen. Bis zum 10. Mai 2019 sollten die Unterlassungserklärungen der Firmen umgesetzt worden sein. Außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Solarcentury, die nicht hinnehmbar seien, so Jurist Schneidewindt. Mit der Unterlassungserklärung sichert Solarcentury zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten.

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