Clearingstelle ändert Gebührenordnung

Solarthemen+plus. Mit einer Neuregelung ihrer Gebührenordnung möchte die Clearingstelle EEG/KWKG die finanzielle Hürde zu ihrer Anrufung in bestimmten Fällen senken.

Bislang richtete sich die Gebühr für ein Schiedsverfahren vor der Clearingstelle nur nach dem Energieträger und der Anlagenleistung. Für Kleinanlagen werden auch weiterhin pauschal 75 Euro erhoben, bei größeren Anlagen sind es zum Beispiel bei Photovoltaik 60 ct/kW und bei Wind 90 ct/kW. Bei geringen Streitwerten und großen Anlagen war eine außergerichtliche Einigung mithilfe der Clearingstelle damit manchmal nicht attraktiv. Deshalb enthält die neue Entgeltordnung nun einen Passus, nach dem das Entgelt auf 90 Prozent der nach dem Gerichtskostengesetz am Streitwert bemessenen Gebühren eines Verfahrens vor einem Oberlandesgericht begrenzt werden kann.

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