Solarthemen+plus. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Mittwoch nach Abstimmung mit dem für Bauen zuständigen Innenministerium einen Entwurf des seit Jahren angekündigten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in die Verbändeanhörung geschickt. Er enthält einzelne Neuerungen, aber keine ambitionierteren Klimaschutzziele.
Akzeptanzstudie MieterstromDas Gesetz, das bereits in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt, aber von den Koalitionspartnern vor zwei Jahren gestoppt wurde, soll im wesentlichen die bestehende Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammenführen. Eine weitergehende Übertragung und Fortschreibung der Klimaschutzziele auf den Gebäudesektor bleibt der in der Koalition noch nicht abgestimmte Entwurf freilich ebenso schuldig wie eine Konkretisierung des auf EU-Ebene beschlossenen Fast-Nullemissions-Standards für neue Gebäude. Vielmehr folgt er der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Linie, dass die Neubaustandards gegenüber der EnEV 2016 nicht verschärft werden sollten. Status quo festgeschrieben Im Detail gibt es in der aktuellen Fassung sogar einige Punkte, die gegenüber der seit November 2018 kursiernenden früheren Entwurfsfassung (vgl. Solarthemen+plus vom 23.11.2018) weiter abgeschwächt wurden. So setzte sich – zumindest vorerst – die Versorgerbranche mit ihrer Forderung durch, das bisherige Berechnungsverfahren der Primärenergiefaktoren in Fernwärmenetzen zu erhalten. Dabei wird der Primärenergieaufwand bei KWK-Anlagen ausschließlich dem erzeugten Strom zugewiesen und so getan, als würde die Wärme als bloße Abwärme primärenergiefrei erzeugt. Darüber freut sich der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Stefan Kapferer: „Es ist erfreulich, dass BMWi und BMI für die nächste Dekade an der bewährten Stromgutschriftmethode festhalten und den für einen wirtschaftlichen Betrieb der Wärmenetze gefährlichen Methodenwechsel verschieben wollen. Dies ist wichtige Voraussetzung für eine weitere Umstellung auf grüne Fernwärme und für die hierzu nötigen Investitionen.“ Ganz anders sieht dies die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter: „Das GEG wird infolgedessen keinen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien in der Fernwärme leisten. So kann der Kohleausstieg in der Fernwärme nicht vorankommen.“ Aus Sicht des BEE solle – wie im früheren Gesetzentwurf vorgesehen – mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die Carnot-Methode umgestellt werden. Die CDU/CSU-geführten Ministerien für Wirtschaft und Inneres haben sich jetzt nur auf eine „Prüfung“ der Carnot-Methode für den Zeitraum ab 2030 verständigt. PV-Anlage ersetzt Solarkollektor Eine Neuerung des GEG gegenüber dem bislang geltenden Regelwerk aus EnEV und EEWärmeG ist die Möglichkeit, gebäudenah erzeugten Regenerativstrom auf die EE-Nutzungspflicht anzurechnen. Dies war schon im letztjährigen Entwurf enthalten. Der 15-prozentige erneuerbare Pflichtanteil für Heizung und Kühlung gilt als erbracht, „wenn Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer Nennleistung von mindestens 0,02 Kilowatt je Quadratmeter Gebäudenutzfläche installiert und betrieben werden.“ Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern reicht demnach eine PV-Leistung von 3 kW aus. Ob und in welchem Maße der Solarstrom tatsächlich zum Heizen verwendet wird, lässt der GEG-Entwurf offen. Neben einer Wärmepumpe ist somit auch die Kombination der PV-Anlage mit einem fossilen Brennwertkessel möglich. Dass weiterhin Ölessel vom GEG erlaubt werden sollen, ruft zahlreiche Kritiker auf den Plan. In einer Pressemitteilung schreibt die Deutsche Umwelthilfe (DUH): „Der Einbau neuer Ölheizungen sollte ab 2020 verboten und es sollten am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden.“ Der Entwurf adressiere nicht im Entferntesten die Klimaschutzanforderungen im Gebäudebereich, reklamiert der Umweltverband. Die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, sagt: „Wir fordern daher, den aktuellen Entwurf des GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Neubauten von heute müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der KfW-Effizienzhaus-40-Standard festgeschrieben werden.“