Wachsendes Interesse an Power Purchase Agreements

Foto: Kajano / stock.adobe.com
Verträge, die den langfristigen Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien, regeln, stoßen bei Energieversorgern, Stromkunden und Erzeugern auch in Deutschland auf ein wachsendes Interesse. Noch sind diese Power Purchase Agreements, kurz PPA, aber nicht so verbreitet. Das Auslaufen der EEG-Förderung sowie die Unabhängigkeit vom Erfolg bei Ausschreibungsverfahren wird aber den Markt für PPAs wachsen lassen.

„In den nächsten Jahren läuft die EEG-Förderung für Windanlagen mit rund 15.000 MW Leistung aus. PPA haben vor diesem Hintergrund das Potential, eine zentrale Rolle im Energiemarkt zu spielen. Denn sie stellen eine neue Möglichkeit für Großkunden dar, langfristige Energieverträge abzuschließen, die sie vor Marktpreisschwankungen absichern, und umweltschonenden Strom von regionalen Erzeugern zu beziehen“, sagt Norbert Breidenbach, Vorstand der Mainova AG, einem der größten regionalen Energieversorger in Deutschland. „Für Anlagenbetreiber sind PPA darüber hinaus ein ausgezeichnetes Instrument, EE-Anlagen weiterhin wirtschaftlich zu betreiben.“
Unternehmen wie Greenpeace Energy und Statkraft und auch der Strompool des Verbands Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) haben bereits Erneuerbare-Energien-PPAs abgeschlossen, weitere planen den Abschluss von Vereinbarungen für dieses Jahr.  Mittlerweile entdeckt auch die Finanzbranche das Potenzial von PPAs. Die UmweltBank gehört zu den ersten Instituten, die sich auf Erneuerbare-Energien-PPAs spezialisiert haben, die ohne EEG-Förderung auskommen: „Wir ermöglichen als erste nachhaltige Bank in Deutschland die standardisierte Finanzierung von neu errichteten Photovoltaik-Freiflächenanlagen, für die ein langfristiger Stromliefervertrag geschlossen wird. Damit bieten wir einen weiteren, wesentlichen Baustein für den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine zeitgemäße Ergänzung zum EEG“, erklärt André Hückstädt, Leiter der Abteilung Finanzierung Energie- & Infrastrukturprojekte bei der UmweltBank.
Die Anwältin und Energierecht-Expertin Margarete von Oppen erklärt zu PPAs: „Bei Stromkaufverträgen dreht sich grundsätzlich alles um eine der jeweiligen Risikobereitschaft entsprechende Verteilung von Preis- und Mengenrisiken sowie um Vertragsdauer und Ausstiegsmöglichkeiten. PPA sind Stromkaufverträge, deren Besonderheiten sich aus der Interessenlage der beteiligten Parteien, ihrer Langfristigkeit und gegebenenfalls der Refinanzierungsfunktion ergeben. Mit dieser Perspektive empfiehlt sich eine aufmerksame Auseinandersetzung mit den Regelungen zu folgenden Themen: Definition der Liefermenge, Lieferpreis, Lieferbeginn- und Ende, Lieferunterbrechungen sowie Regelungen zu Kündigung und Vertragsanpassung.“
Der aktuelle Stand bei der Entwicklung von PPAs ist auch Gegenstand einer Expertentagung mit dem Titel „PPA als neue Säule im Ausbau der Erneuerbaren Energien“. Sie findet am 26. Juni 2019 in Frankfurt am Main statt. 
13.6.2019 | Quelle: Conexio GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen