Kommunalrichtlinie geändert

Montage + Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Das als Kommunalrichtlinie bekannte Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, das Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen unterstützt, ist geändert worden. Davon profitieren besonders Kohlereviere, in denen Kommunen eine höhere Förderquote erhalten. Zudem gibt es künftig Zuschüsse für die optimierte Erfassung von Deponiegasen und weitere kleine Änderungen.
So müssen Sammelplätze für Garten- und Grünabfälle, die über die Richtlinie gefördert werden, nicht mehr rund um die Uhr zugänglich sein. Stattdessen können Kommunen die Öffnungszeiten selbst bestimmen. Bei verschiedenen investiven Förderschwerpunkten, wie der Umrüstung der Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED, wurden Anforderungen präzisiert. Neu ist auch, dass Zuschüsse für kommunale Netzwerke künftig ganzjährig beantragt werden können. Anträge für die Kommunalrichtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) ansonsten vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März entgegen. Über die Förderrichtlinie wird ein breites Spektrum bezuschusst: Beratungen, Energie- und Umweltmanagement­systeme, Energiesparmodelle, Potenzialstudien und Klimaschutzkonzepte einschließlich Klimaschutzmanagement sowie hocheffiziente Beleuchtung und raumlufttechnische Anlagen. Unterstützt wird auch in den Bereichen nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Rechenzentren. Neu in die Kommunalrichtlinie fließen die Beschlüsse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ein. Für die in deren Abschlussbericht vom Januar 2019 geografisch definierten Regionen wird die Förderquote um bis zu 15 Prozent erhöht, sofern die selbst einzubringenden Eigenmittel mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Fördersätze liegen in diesen Regionen damit zwischen mindestens 35 und 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen zwischen 40 und 90 Prozent. Für die Förderschwerpunkte „Fokusberatung“ und „Kommunale Netzwerke – Netzwerkphase“ können die höheren Quoten nur beantragt werden, wenn alle Geförderten in den Kohlerevieren ansä̈ssig sind.

Text: Andreas Witt, Foto: Guido Bröer

Schließen