Meldefrist für PV-Speicher wird verschoben

Die Frist zu Nachmeldung von PV-Speichern im Marktstammdatenregister (MaStR) wird vom 31.12.2019 auf den 31.1.2021 verschoben.

Dies gab der Leiter des Referats Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur, Peter Stratmann, in einem Solarthemen-Interview jetzt bekannt. Bis Ende Januar 2021 haben alle Besitzer bestehender Erneuerbare-Energien-Anlagen Zeit, um sich und ihre Anlagen in dem seit 31.1.2019 online zugänglichen MaStR zu registrieren. Für Stromspeicher galten aber abweichende Bedingungen aufgrund einer speziellen Amnestieregelung. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass der 31.12.2019 als Sonderstichtag für Speicher in Kürze entfällt. Laut Stratmann wissen aber viele Besitzer vom PV-Speichern immer noch nicht, dass sie überhaupt meldepflichtig sind. gb

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