Rekordstrommenge abgeregelt

Die Bundesnetzagentur teilt in ihrem jüngsten Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen mit, dass im 1. Quartal 2019 so hohe Entschädigungen an Betreiber von Windkraftanlagen gezahlt wurden wie noch nie. Der BDEW fordert politisches Handeln.

Ganz sicher ist noch nicht, wie hoch die Entschädigungen ausfallen, die an EEG- und KWK-Anlagen gezahlt werden müssen, weil sie abgregelt werden mussten. Die Netzbetreiber schätzen die Ansprüche auf rund 364 Millionen Euro. Sie werden abzüglich der entfallenden EEG-Vergütungen über die Netzentgelte letztlich von den Verbrauchern bezahlt.

3230 Gigawattstunden verpufft

Die abregegelten Anlagen konzentrieren sich zum allergrößten Teil auf Windkraftanlagen – andere Technologien fallen nicht ins Gewicht. Und sie finden sich in wenigen Regionen. Rund 52 Prozent der Entschädigungen flossen im 1. Quartal 2019 nach Angaben der Bundesnetzagentur nach Schleswig-Holstein, 32 Prozent nach Nieder­sach- ­sen und 7 Prozent nach Sachsen-Anhalt.

Die Menge an abgeregeltem und somit nicht ins Netz eingespeisten Strom belief sich auf 3230 Gigawattstunden. Das waren etwa 1294 Gigawattstunden mehr im 1. Quartal des Vorjahres. Daran hatte die Windkraft einen Anteil von rund 99 Prozent.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nimmt die Zahlen zum Anlass, um eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu fordern. Die Politik solle den Weg frei machen, damit der erzeugte Strom nicht abgeregelt werden muss.

Konkret wird der BDEW jedoch nicht. Er weist lediglich darauf hin, dass mit dem Strom rund sechs Millionen E-Autos ein Vierteljahr lang fahren könnten oder mit Power to Gas zwei Millionen Kilowattstunden synthetisches Gas hergestellt werden könnten, um 100.000 Haushalte ein Jahr lang zu beheizen.

Erschwert wird dies derzeit, weil fast jede Nutzung von Strom mit der EEG-Umlage belastet ist. Dies macht zum Beispiel die Erzeugung von Wasserstoff als Maßnahme des Lastmanagements in ansonsten überlasteten Netzen teuer. Dabei könnten in den besonders betroffenen Netzgebieten etwa in Form von Ausnahmeregelungen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gestartet werden, die den ansonsten abgeregelten Strom nutzen könnten.

Text: Andreas Witt

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