Höhenflug oder Hängepartie?

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 520. Mit neuen Förderungen, die sie in ihrem Klimaschutzplan ankündigt, will die Bundesregierung nun auch im Wärmemarkt die erneuerbaren Energien voranbringen. Ob das die darbende Branche beflügeln oder zunächst ausbremsen wird, hängt vom Faktor Zeit ab.

Handwerker im SHK-Bereich sehen den klimapolitischen Ankündigungen der Bundesregierung derzeit entspannt zu. Ihnen mangelt es eher an Personal als an Aufträgen. Heikler ist die Situation aus Sicht spezialisierter Hersteller von Erneuerbare-Energien-Heizungen. Das Jahr 2020 könnte ihnen den lange erhofften Boom bescheren oder auch eine schwierige Hängepartie. Denn die potenzielle Kundschaft weiß seit den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung, dass die Förderungen im Gebäudebereich attraktiver werden sollen – unklar ist aber wann.
20 Prozent Steuerersparnis
Zum einen geht’s um die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen. Erklärtes Ziel von Finanzminister Olaf Scholz ist es, die Gesetzesnovelle bis Weihnachten über die Bühne zu bringen. Dann würde sie ab dem Jahr 2020 für die Einkommenssteuer der Hausbesitzer wirksam. Bislang gibt es dafür einen Referentenentwurf, von dem bei Redaktionsschluss noch nicht klar war, ob Scholz ihn schon am gestrigen Mittwoch dem Kabinett zum Beschluss vorlegen würde (s. Seite 8). Energetische Sanierungsmaßnahmen sollen demnach mit 20 Prozent der Investitionskosten über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Alternativ zur steuerlichen Förderung sollen mit der neuen Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA in Gebäudesektor zusammengeführt und attraktiver gemacht werden (siehe Solarthemen+plus vom 4. Oktober). Im Klimaschutzplan 2030 wird dafür jetzt eine Aufstockung der Förderung um 10 Prozent in Aussicht gestellt. An anderer Stelle in dem Papier bezieht sich diese Aussage ausdrücklich auch auf bestehende Programme wie MAP und CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
Das ist ein wichtiger Punkt, denn es sieht im Moment nicht so aus, als ob die BEG zum 1. Januar 2020 an den Start gehen könnte. Auf Anfrage der Solarthemen äußerte sich die BMWi-Pressestelle dazu vage: „Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude soll voraussichtlich in 2020 umgesetzt werden.“ Bedingung dafür ist neben der Etatausstattung durch den Bundestag vor allem, dass die Förderbehörden KfW und BAFA dafür neue, gemeinsame Strukturen schaffen. Eigentlich haben sie dafür schon zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, denn so lange steht der Plan für die BEG schon offiziell in der Förderstrategie des BMWi.
Attentismusgefahr
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, sagt: „Es besteht die Gefahr, dass die Ankündigungen der Bundesregierung zu Attentismus bei der Zielgruppe führen, wenn jetzt nicht ganz schnell Taten folgen. Spätestens am 1. Januar 2020 muss die Branche mit klaren Rahmenbedingungen an die Arbeit gehen können.“
Guido Bröer

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