Länder skeptisch bei Beteiligung von Kommunen an Windkrafterlösen

Ortsansicht mit Windkraftanlagen im HintergrundFoto: wkbilder / stock.adobe.de
Die Regierungskoalition im Bund sieht in ihrem Klimapaket vor, die Kommunen stärker an den Erlösen der Windkraft zu beteiligen. Dies soll über eine spezielle, höhere Grundsteuer erfolgen. Doch im Bundesrat gibt es die Befürchtung, dies könne des Ausbau der Windkraft weiter gefährden.

Am 8. November befasst sich der Bundesrat auch mit einer Regelung, mit der der Union und SPD im Bund die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen wollen. Demnach sollen die Kommunen für Flurstücke, auf denen Windkraft genutzt wird, höhere Grundsteuern festlegen können. 

Der Umweltausschuss des Bundesrates hat sich mit diesem Thema befasst und eine Stellungnahme der Länder empfohlen. Darin wird erklärt: „Aus Sicht des Bundesrates wird eine Folge der Regelung sein, dass durch unterschiedliche kommunale Hebesätze unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die Teilnehmer wettbewerblicher Ausschreibungen zur Errichtung von Windenergieanlagen bestehen. Gerade für Standorte, die, bspw. in Folge höherer Errichtungskosten der Anlage, am Rande der Wettbewerbsfähigkeit sind, kann dies ein nicht zu überwindendes Hemmnis darstellen.“

Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob gemeinsam mit der Verabschiedung der Regelung auch Änderungen am Ausschreibungsdesign vorgenommen werden müssen. 

Die Beschränkung des gesonderten Hebesatzes auf tatsächlich mit Windenergieanlagen und zugehörigen Betriebsmitteln überbaute Flächen birgt aus Sicht des Umweltausschusses zudem das Risiko, „dass Kommunen zur Verhinderung des Windenergieanlagenbaus einen missbräuchlich hohen Hebesatz wählen“. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine sinnvolle Deckelung des Hebesatzrechtes der Kommunen für die betroffenen Flächen vorzusehen.

30.10.2019 | Autor: Andreas Witt | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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