Mit Steuerpolitik zum Klimaschutz

Das Bundestagsgebäude leicht verschwommen im Hintergrund, davor eine grüne WieseFoto: AR Pictures / adobe.stock.com
Bereits gestern hat Finanzausschuss des Bundestages dem steuerpolitischen Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zugestimmt. Morgen befasst sich das Parlament in zweiter und dritter Lesung mit dem ganzen Gesetzespaket zum Klimaschutz.

Ziel ist es, energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zu fördern, die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des Personenschienenbahnfernverkehrs von 19 auf sieben Prozent zu senken und die sogenannte Pendlerpauschale zu erhöhen. Außerdem enthält das Gesetz die Option für Kommunen, den Hebesteuersatz für Windkraftgrundstücke zu erhöhen. Davon sollen die Kommunen profitieren. Ziel ist es nach Aussage der Regierung, so auch die Akzeptanz für die Windkraft zu fördern. Das Instrument stößt aber beim Bundesverband Windenergie nicht auf Zustimmung. Bei den Bundesländern ist es umstritten. 

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten erwartungsgemäß dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ( Drucksache 19/14338) zu. Zuvor hatten sie allerdings noch selbst einige Änderungen eingefügt. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Durch das Gesetz will die Regierung bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld fördern. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Per Änderungsantrag sollen die Regierungsfraktionen sicherstellen, dass in Zukunft auch Aufwendungen von Steuerpflichtigen gefördert werden, die ihnen entstehen, wenn die energetischen Maßnahmen durch einen Energie-Effizienz-Experten begleitet werden.

Die FDP begrüßte zwar die Maßnahmen zur Gebäudesanierung. Sie vermisst aber Regelungen für vermietete Gebäude. Bei der Entfernungspauschale gebe es keine überzeugende Darstellung, warum sie ab dem 21. Kilometer erhöht werde. Mit der Mobilitätsprämie werde ein „Bürokratie-Monster“ aufgebaut.

Für die Fraktion Die Linke enthält der Entwurf „Licht und Schatten“. Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wird von der Partei wegen einer „sozialen Schlagseite „als problematisch bezeichnet. Für Rentner-Haushalte mit eigenem Haus oder eigener Wohnung werde kein Anreiz zur Sanierung geschaffen. Es gebe sinnvollere Möglichkeiten, die Sanierung zu fördern. Parallel zur steuerlichen Förderung sollen aber auch Förderprogramme  bestehen bleiben.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Entwurf nicht geeignet, um die Klimaziele der Regierung zu erreichen. So würden keine umweltschädlichen Subventionen abgebaut. Der Klimabeitrag des Gesetzes sei völlig unklar. 

14.11.2019 | Quelle: Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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