Mit 25-Punkte-Programm für Photovoltaik gegen die Windflaute

Solarmodul-Reihe in einer FreiflächenanlageFoto: BayWa r.e.
Unter anderem will der bne die Größenbeschränkungen für PV-Parks kippen.
Mit einem 25-Punkte-Programm will der Bundesverband Neue Energiewirtschaft den Ausbau der Photovoltaik politisch forcieren.

Damit es überhaupt noch eine Chance gebe, die politischen Ziele zu erreichen, müsse die Photovoltaik die jetzt entstandene Wind-Lücke schließen, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch den Anlass für das 25-Punkte-Programm für Photovoltaik. Freilich betont er, dass auch der bne die Photovoltaik nicht als Alternative zur Windkraft sehe. Es gelte vielmehr, den Windkraftausbau wieder anzukurbeln.

In dem „25-Punkte-Programm für Photovoltaik“ (PPV25) schlägt der bne kurz- und mittelfristige Maßnahmen vor. Sie sollen den Ausbau von PV-Anlagen sowohl auf dem Dach als auch in der Fläche stärken und beschleunigen.

Größere Freiflächenanlagen

Gleich als ersten Punkt fordert der bne, die Grenzen für die maximale Größe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den EEG-Ausschreibungen stark anzuheben. In den sogenannten Strukturstärkungsgebieten der Kohlereviere soll die Begrenzung ganz fallen. Für landwirtschaftliche Flächen in den sogenannten benachteiligten Gebieten soll sie auf 25 MW angehoben werden. Für Agro-Photovoltaik mit Doppelnutzen, soll die Grenze auf 50 MW steigen. Im übrigen sollen letztere im § 35 des Baugesetzbuchs für das Bauen im Außenbereich privilegiert werden. Aus diesen Forderungen spricht auch das Interesse von bne-Mitgliedern. Viele von ihnen sind im Bereich der Direktvermarktung und in der Großanlagenprojektierung tätig.

Korrekturfaktor für Photovoltaik

Weiter fordert der Verband, das nicht ausgeschöpfte Leistungsvolumen von Windausschreibungen in technologieoffne Ausschreibungen einzubringen, so dass Photovoltaik die Lücke füllen kann. Dabei soll mit einem Korrekturfaktor die geringere Vollaststundenzahl der Photovoltaik gegenüber Wind ausgeglichen werden. 100 MW fehlende Windleistung sollen durch 200 MW Photovoltaik ausgeglichen werden können.

Die EEG-Umlagepflicht für den Eigenverbrauch stellt der bne im Gegensatz zu anderen Erneuerbare-Energien-Verbänden nicht mehr grundsätzlich infrage. Er möchte aber die Bagatellgrenze von 10 MW fließend gestalten. Bei größeren Anlagen soll nur noch jener Anteil umlagepflichtig sein, der oberhalb der 10 MW liegt. Zugleich möchte der Verband unterhalb der 10-kW-Grenze Stromlieferungen dem Eigenverbrauch rechtlich gleichstellen. Damit wäre vielen Kleinvermietern geholfen, die ihren Strom vom Dach Mietern kostengünstig zur Verfügung stellen wollen.

Keine EEG-Vergütung mehr ohne „Systembeitrag“

Um Eigenverbrauchsanlagen besser in das Stromnetz einzubinden, empfiehlt der bne, diesen künftig keine EEG-Förderung für die eingespeisten Strommengen mehr zukommen zu lassen, wenn sie keinen „Systembeitrag“ leisten. In diesem Sinne solle der Begriff „Systembeitrag“ allerdings breit auszulegen sein, erläuterte Markus Meyer, Leiter Erneuerbare Energien beim bne, gegenüber den Solarthemen. Dies könne in der Regel ein Stromspeicher sein, der auf eine Kappung der Stromspitze programmiert sei: „Wir wollen ein Signal geben: Leute, installiert keine PV-Anlagen mehr ohne Speicher“.

Ein Smart-Meter soll für diese Art „Systembeitrag“ ausdrücklich nicht erforderlich sein. Für die Einspeisung ins öffentliche Netz sollten auch kleine Anlagen ohne „Systembeitrag“ dann aber nur noch den durchschnittlichen Marktwert erhalten, bestätigte Meyer. Er sieht darin auch einen Vorgriff auf die künftige Erneuerbarere-Energien-Richtlinie der EU. Nach Ansicht vieler Juristen verbietet diese den Mitgliedsstaaten für Anlagen bis 30 kW einen Großteil der heute in Deutschland geltenden restriktiven Auflagen und Abgaben – es sei denn, dass diese Anlagen eine Förderung erhalten.

Mit zahlreichen weiteren Punkten adressiert der bne den Gesetzgeber. So fordert er für Neubauten eine generelle Photovoltaik-Pflicht. Mit einem 100.000-Fassaden-Programm möchte er das vertikale Marktsegment beflügeln. Mit einer Stromsteuerbefreiung für Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, spricht er außerdem einen bislang politisch noch ungeklärten Punkt an. Von einer EEG-Umlagebefreiung für diese Altanlagen ist freilich in dem Papier nicht die Rede.

5.12.2019 | solarthemen.de | © EEM Energy & Environment Media GmbH

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