Bundesrat: EEG-Fristen für Windenergieprojekte ändern!

Kleiner Windpark mit AlleeFoto: Guido Bröer
Der Bundesrat hat heute mit deutlicher Mehrheit der Bundesländer eine Gesetzesinitiative beschlossen, die ausschreibungsbedingte Prozessrisiken für die Projektierer von Windparks verringern soll.

Nach der bisherigen Gesetzeslage im EEG müssen die Projektierer hohe Strafzahlungen fürchten, wenn ihr Windpark nicht spätestens zwei Jahre nachdem sie den Zuschlag in einer EEG-Ausschreibung erhalten haben, ans Netz geht. Bürgerenergieprojekten bleibt die doppelte Zeit. Allerdings beklagen Windkraftgegner immer mehr Genehmigungen für Windenergieanlagen. Durch die aufschiebende Wirkung dieser Verfahren vergehen oft Jahre, bis ein Rechtsstreit abgeschlossen ist und der Bau der Anlagen beginnen kann. Weil sich die EEG-Fristen für Windenergieprojekte aber im Falle eines Rechtsstreits nicht verlängern, entstehen hohe Risiken für Projektierer. Diese scheuen sich deshalb, mit Projekten, für die eine Klage läuft oder droht, in eine Aussreibung zu gehen.

Über tausend Anlagen in der Warteschleife

Die Fachagentur Windenergie an Land hat nachgewiesen, dass deutschlandweit eine vierstellige Zahl von bereits genehmigten Windenergieanlagen nicht an Ausschreibungen teilnimmt.

Die von Nordrhein-Westfalen angestoßene Bundesratsinitiative will deshalb eine Änderung des EEG erreichen. Die 24/48-monatigen EEG-Fristen für Windenergieprojekte bis zur Fälligkeit von Pönalen sollen sich im Falle eines Rechtsstreits um dessen Dauer verlängern.

Ebenfalls soll der 20-jährige Zahlungsanspruch ab Inbetriebnahme nicht mehr spätestens 30 Monate nach dem Zuschlag in einer EEG-Auktion abzulaufen beginnen. Falls der Windpark beklagt wird, soll sich dafür hier die Frist entsprechend verlängern.

In der Begründung der von Bundesrat beschlossenen Initiative heißt es: „Die vorhandenen Regelungen führen zu massiven finanziellen Unsicherheiten auf Seiten der Bieter und stellen große Hemmnisse für den weiteren Ausbau von Windenergieprojekten dar.“

14.2.2020 | Quelle: solarthemen | solarserver.de
© EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen