BEE warnt vor Gefährdung der Beihilfefreiheit des EEG

Collage aus Strommast, Windkraft- und PhotovoltaikanlagenFoto: vencav / stock.adobe.com
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) befürchtet eine Gefährung der Beihilfefreiheit des EEG, wenn die Bundesregierung die Senkung der EEG-Umlage über Einnahmen aus der CO2-Bepreisung bzw. dem Bundeshaushalt finanzieren will.

„Der Kostenvorteil der erneuerbaren Energien muss jetzt endlich auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Die Erneuerbaren-Branche fordert daher schon lange, die Stromsteuer deutlich zu senken und die Industrieprivilegien zur Entlastung der energieintensiven Industrie direkt aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Beides ist möglich, ohne die Beihilfefreiheit des EEG zu gefährden. Jede Maßnahme, die die Koalition ergreifen will, um Bürger und Unternehmen beim Strompreis zu entlasten, muss so ausgestaltet werden, dass die EU nicht erneut zur Mitsprache beim EEG ermuntert und die deutsche Gesetzgebung damit entmündigt wird.“

Kritisch bewerte der BEE daher, dass Bundesregierung und Koalition die Senkung der EEG-Umlage durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung erreichen will. Dies ist im Klimapaket so vorgesehen. Auch der aktuelle CSU-Vorschlagum die EEG-Umlage zu senken, sei problematisch. Die Partei will dafür zehn Milliarden Euro allein für dieses Jahr aus dem Haushaltsüberschuss verwenden, . Beides berge die massive Gefahr, dass das EEG als Beihilfe eingestuft werde. „Sobald staatliche Gelder in den EEG-Wälzungsmechanismus fließen, wird das EEG eine Beihilfe und unterliegt den Beihilfeleitlinien der EU-Kommission. Die Bundesregierung droht so wiederholt ihre Hoheit über dieses entscheidende Instrument zu verlieren“, warnt Peter.

Urteil zum EEG

Dies sei umso brisanter vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits das EEG 2012 als Beihilfe eingestuft hatte. Dem war ein jahrelanges Tauziehen mit erheblicher Rechtsunsicherheit für die gesamte Energiewirtschaft gefolgt. Diese habe sich erst im Frühjahr 2019 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geändert. Der hatte festgestellt, dass das EEG 2012 keine Beihilfe sei.

„Die Beihilfefreiheit ist ein hohes Gut. Ein Weg, die EEG-Umlage abzusenken, ohne das EEG-Konto mit staatlichen Mitteln zu infizieren, wäre die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt. Dies würde das EEG-Konto alleine um rund fünf Milliarden Euro entlasten, ohne dass auch nur ein Euro staatlicher Mittel in das EEG-Konto fließen müsste. Würde die CO2-Bepreisung im Stromsektor verbessert, ergäben sich weitere kostensenkende Effekte bei den Erneuerbaren“, so Peter abschließend.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 55 Verbänden, Organisationen und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern. Darunter sind laut Aussage des BEE mehr als 5 000 Unternehmen. Zu seinen Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Der BEE nimmt für sich in Anspruch, so 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber zu vertreten. Ziel des BEE: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

3.3.2020 | Quelle: BEE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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