Photovoltaik in der Landwirtschaft nach Ende der EEG-Förderung

Zu sehen ist eine PV-Anlage auf dem dach eines landwirtschaftlichen Betriebes. Was tun nach Ende der EEG-Förderung?Foto: SOLAR-professionell
Photovoltaik im Post-EEG-Szenario. Neubau, Weiterbetrieb, Eigenstrom oder Direktvermarktung?
2021 endet für die ersten Photovoltaikanlagen die EEG-Förderung. Gerade Landwirte haben sehr früh in Photovoltaik investiert und müssen sich für Ihre Photovoltaikanlagen überlegen, wie es nach dem Ende der EEG Förderung weitergeht. Ist ein Weiterbetrieb von Bestandsanlagen sinnvoll? Und wenn ja in welcher Form?

Im nächsten Jahr kommt für die ersten Photovoltaik-Anlagen das Ende der EEG-Förderung. Damit verlieren sie auch ihren Sonderstatus bei den Einspeiserechten. Die aktuelle Gesetzeslage behandelt laut DLG alle Photovoltaikanlagen nach Förderende wie Großkraftwerke. Das bedeutet, sie dürfen nur über einen Direktvermarkter Strom ins Netz liefern, egal wie klein die Anlage ist. Fraglich ist es laut DLG, ob sich Direktvermarkter finden, die kleine Photovoltaikanlagen als Dienstleister aufnehmen werden. Als „klein“ gelten Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung, so sieht es zumindest die Bundesnetzagentur. Viele landwirtschaftliche Photovoltaikanlagen dürften unter dieser Grenze liegen. Die Bundesnetzagentur hat die Bundesregierung bereits mehrfach auf das Problem hingewiesen, Lösungsvorschläge unterbreitet, aber bisher ist keine Gesetzesänderung in Sichtweite. Welche Möglichkeiten gibt es also?

Bis zum Jahreswechsel sind es noch gute 10 Monate. Somit bleibt Hoffnung, dass die Bundesregierung eine unkomplizierte gesetzliche Lösung für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen im Post-EEG-Szenario auf den Weg bringt. Die Vorschläge dazu liegen in Berlin schon auf den Tischen. Andere Möglichkeiten für den weiteren Betrieb nach Ende der EEG-Förderung ist ein netzentkoppelter Betrieb für den Eigenverbrauch, sowie der komplette Neubau einer Anlage. Welche Lösung für Betreiber die beste ist, hängt von vielen Faktoren wie Anlagengröße, Eigenbedarf am Standort und der Perspektive des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes ab.

Weiterbetrieb als Einspeiseanlage

Theoretisch die einfachste Lösung, leider aktuell rechtlich nicht möglich. Wer seine Photovoltaikanlage nach Auslaufen der EEG-Förderung am Netz weiterbetreiben möchte, braucht Stand heute verpflichtend einen Direktvermarkter, weil mit Auslaufen der EEG-Förderung jede Photovoltaikanlage ihr Sonderrecht des Einspeisevorranges verliert. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet seinen Strom am freien Strommarkt über einen Vermarkter zu vertreiben. Technisch ist heute bereits ein direkter, sicherer und transparenter Vertrieb vom Erzeuger zum Verbraucher möglich, nicht jedoch rechtlich.

Weiterbetrieb nur für den Eigenverbrauch

Wer keinen Direktvermarkter findet, kann seine Anlage trotzdem weiterbetreiben und den Strom selbst verbrauchen. Dabei müssen Betreiber allerdings sicherstellen, dass von der Photvoltaik kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. In der aktuellen Rechtslage dürfte dieses Szenario für die Mehrzahl der Photovoltaikanlagen zutreffen. Entscheidend ist, dass am Standort der Photovoltaik ausreichend Eigenverbrauch vorhanden ist. Wer auf dem Dach eine 30 Kilowattpeak Anlage betreibt und unterm Dach 5500 Kilowattstunden verbraucht, wird viel Strom ungenutzt lassen. Als Faustregel gilt, ohne Stromspeicher können rund 30 Prozent des eigenen Stromverbrauchs aus der Photovoltaik genutzt werden, mit Stromspeicher sind es rund 70 Prozent.

Eigenverbrauch mit Stromspeicher

Vor allem für Tierhalter wird der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen wirtschaftlich interessant sein, weil unter der Photovoltaik genug Eigenverbrauch vorhanden ist, um den Strom vom Dach auch zu verbrauchen. Alleine schon durch die eingesparten Stromkosten rechnet sich die Investition in einen Stromspeicher wahrscheinlich. Denn Gewerbespeicher gibt es heute in allen Kapazitäts- und Leistungsklassen, sodass auch ein landwirtschaftlicher Betrieb mit ausreichend Energie versorgt werden kann. Unabhängig von der aktuellen und zukünftigen Gesetzeslage dürfte das für ein Post-EEG-Szenario wirtschaftlich die interessanteste Lösung sein.

Abriss und Neubau

Mit der Demontage der alten Anlage nach Ende der EEG-Vergütung und einem Neubau lässt sich die EEG-Förderung wieder neu starten. Dabei müssen alle elektrischen Komponenten erneuert werden, die Unterkonstruktion kann auf dem Dach verbleiben. Natürlich muss der komplette Registrierungsprozess der Photovoltaik neu durchlaufen werden. Aber die neue Photovoltaikanlage erhält nach neuer Registrierung wiederum für 20 Jahre alle Privilegien und eine Förderung. Allerdings ist die Förderung heute sehr klein und Photovoltaik rechnet sich viel besser, wenn der Sonnenstrom selbst verbraucht wird. Deshalb sollte der Schritt zu einem Neubau sehr gut überlegt sein, denn Photovoltaikmodule guter Qualität liefern 30 und mehr Jahre zuverlässig Strom. Das zeigen immer mehr Altanlagen.

Hoffnung auf Direktvertrieb

Außerdem ist es heute für Vermarkter bereits möglich einen rechtlich sicheren Direktvertrieb vom Erzeuger zum Verbraucher zu realisieren. So bietet der Energielogistikexperte Torsten Zoerner seit Jahren ein sicheres und gleichzeitig transparentes Abrechnungssystem auf Basis der Blockchain an. Das System ist erprobt und einsatzbereit und wird in abgeänderter Form vom Heidelberger Grünstromanbieter Stromdao GmbH bereits seit 2017 eingesetzt. Dass dieser Direktvertrieb aktuell für Dienstleister noch nicht rentabel ist, steht auf einem anderen Blatt.

Doch könnte die gesetzliche Regulierung so an eine dezentrale Versorgung mit volatilen Energien so angepasst werden, dass eine dezentrale und regionale Versorgung für Vermarkter durchaus interessant ist.

11.3.2020 | Quelle: DLG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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