Neue Debatte um das EEG: Solarpflicht für Neubauten

Blick auf den Reichstag von der Seite ausFoto: Bundestag/Achim Melde
In der Bundestagsfraktion der Union kursiert bereits eine Ideensammlung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Doch offenbar hat die Debatte um das EEG gerade erst begonnen. Noch ist offen, ob die Vorstellungen eines Klimakreises innerhalb der Fraktion eine Mehrheit finden und Eigen- sowie Mieterstrom dadurch einen Schub bekommen können.

Ziel des Klimakreises der CDU/CSU-Fraktion um die Klimabeauftragte der Fraktion Anja Weisgerber sind Impulse für das EEG. Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik sei ein großes Hemmnis beseitigt worden. Entscheidend sei jedoch die anstehende Reform des EEG. Dabei stelle der Weiterbetrieb der Anlagen, die 2021 aus der Förderung herausfallen, eine besondere Herausforderung dar. Ihr wirtschaftlicher Betrieb sei sicherzustellen, so der Klimakreis. Seine Ideen richten sich aber auch auf neue Anlagen. So möchten die Abgeordneten weniger Bürokratie erreichen, mehr Anlagen von der EEG-Umlage bei Eigennutzung befreien und die Mieterstrom-Regelungen deutlich vereinfachen. Zudem will der Klimakreis beim Bau neuer Gebäude die Installation von Photovoltaikanlagen zur Pflicht machen. 

Kein Konsens in der Union

Doch Konsens in der Union sind diese Ideen in der Debatte um das EEG offenbar noch lange nicht. Stefan Koch, Pressesprecher der Bundestagsfraktion, meldet sich sofort, nachdem die Solarthemen bei Weisgerber nähere Informationen anfragen. Die Ideensammlung des Klimakreises sei ungewollt in die Öffentlichkeit gekommen. „Wir sind darüber nicht glücklich“ so Koch. Sie sei nur ein Teil der internen Diskussion, die die Meinung von wenigen Abgeordneten widerspiegele. Zum EEG gebe es in der Fraktion eine breite Debatte. 

Derzeit kehrt der Bundestag aus der Sommerpause zurück. Für diese Zeit hat auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Novellenvorschlag für das EEG angekündigt. Dieses Ziel bestätigt es in dieser Woche noch einmal gegenüber den Solarthemen. „Es ist geplant, den Referentenentwurf zur EEG-Novelle nach der Sommerpause vorzulegen“, so BMWi-Pressesprecherin Anna Sophie Eichler. Aber konkret ist das noch nicht. „Details zum Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens kann ich Ihnen aktuell noch nicht nennen.“

Lösung für Altanlagen gesucht

Die Aufgabe ist nicht so leicht. Auch wenn die Regierungskoalition mit ihren Entscheidungen zur Windkraft ein lang andauerndes Konfliktfeld schon vor der Sommerpause zunächst aus dem Weg räumen konnte, gibt es auch innerhalb der Parteien tiefgehende Meinungsverschiedenheiten. Der Klimakreis der Union spricht einige Bereiche an, für die es neue Lösungen geben muss.  Hier will er die Debatte um das EEG vorantreiben.

Da wären etwa die Altanlagen, an die bei derzeitigem Gesetzesstand ab dem 1.1.2021 keine EEG-Vergütung mehr zu zahlen ist und deren rechtliche Situation unklar ist. Der Klimakreis will sie, insbesondere die Kleinanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, an die Direktvermarktung heranführen und den Einbau von intelligenten Messsystemen bezuschussen. Die neue Vergütung von Altanlagen innerhalb dieses Systems soll bei 1 bis 3 Cent je Kilowattstunde liegen. Dies ist wohl nicht der Weisheit letzter Schluss. Denn ein großer Teil der Anlagen ist unter 3 kW groß und produziert oft nicht mehr als 2000 Kilowattstunden. Selbst wenn die Betreiber diese komplett einspeisen und den Strom nicht selbst nutzen wollen, so geht es hier um maximal 60 Euro im Jahr. Eher weniger. Wer will sich dafür mit Direktvermarktungssystemen befassen?

Weniger Bürokratie?

Der Klimakreis stellt fest, dass der Betrieb auch von kleinen Anlagen mittlerweile mit viel Bürokratie verbunden sei. Das möchte er abbauen und in diesem Zusammenhang die Befreiung von der EEG-Umlage ausweiten. Dies will er auch durch ein neues Förderprogramm für die Installation von Solarspeichen unterstützen. Es solle ein „starkes Recht auf Eigenversorgung“ geben. Und dies wollen Weisgerber und der Klimakreis auch auf Mieter ausdehnen. Sie sagen, die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstrom und Mieterstrom sei aufzuheben.

Ob sie sich mit diesen Forderungen durchsetzen, ist noch offen. Dies gilt genauso für anderen Ideen, die sicherlich diskussionswürdig sind. Sie wollen neue Anreize für Windparks schaffen. Ein praxisnaher Vorschlag ist auch eine typoffene Genehmigung von Windkraftanlagen. Bei den Genehmigungsverfahren müssten dann lediglich die Leistung und die Höhe festgelegt werden, nicht mehr ein bestimmtes Windkraftanlagen-Modell. 

Die Biomasseverstromung wollen die Abgeordneten auf dem jetzigen Niveau halten und die Bedingungen teils weiterentwickeln. Und die Förderung für die Geothermie möchten sie verändern. Sie soll Anreize für eine kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung erhalten. 

28.8.2020 | Text: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
© Solarthemen Media GmbH

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