Photovoltaik: Branche kritisiert EEG-Novelle

Photovoltaikmodule vor dunkeln WolkenFoto: stock.adobe.com / adrian_ilie825
Dunkle Wolken für die Photovoltaik. Das neue EEG bedroht viele Anlagen.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trifft in Solarbranche und Energiewirtschaft auf Kritik. Das betrifft vor allem die Ausschreibungen, Altanlagen und den Mieterstrom.

Die Photovoltaik-Branche kritisiert den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur EEG-Novelle. Das Gesetz werde in dieser Form zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus auf Gebäuden führen, fürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW). Gleichzeitig werde der Weiterbetrieb tausender alter Solarstromanlagen nicht gesichert. Zudem drohe eine systematische Diskriminierung solarer Eigenerzeuger. Ferner bleibe eine riesige Chance für den dringend notwendigen Ausbau von Speichern ungenutzt.

„Jetzt sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, einen Solar-Rollback zu verhindern.“ Das erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Dringender Nachbesserungsbedarf

Nach Auffassung des BSW gebe es ferner dringenden Nachbesserungsbedarf in drei Punkten. Zum ersten sollte eine Teilnahme an Auktionen und der Verzicht auf Eigenstromerzeugung nicht zur Voraussetzung für den Erhalt von Marktprämien neuer Photovoltaik (PV)-Solardächer werden. Statt einer stufenweisen Absenkung der Bagatellgrenze zur Teilnahme an Auktionen auf 100 Kilowattpeak (kWp) soll diese nach dem heutigen Kabinettsbeschluss von derzeit 750 kWp auf nur 500 kWp sinken. Für rund 30 Prozent des bisherigen Solardach-Marktes drohe damit die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen. Die gleichzeitige Verständigung auf eine Aufstockung der Auktionsmengen für PV-Dächer sei wertlos. Die zusätzlichen Auktionsmengen gingen nämlich zu Lasten der förderbaren Solarstromleistung kleiner Solardächer.

Zum zweiten gehe es um die Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren Betriebsdauer aus der EEG-Förderung fallen (Ü20). So falle für den von Betreibern selbst genutzter Solarstrom künftig 40 Prozent der EEG-Umlage an. Das seien aber rund 3 Cent je Kilowattstunde. Das mache auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.

Zum Dritten warnte der Verband vor der Einführung weiterer Auflagen zur Messung und Regelung. Der BSW rechnet mit negativen Auswirkungen auf die Photovoltaik-Nachfrage, sollten künftig Solarstromanlagen mit einer Leistung ab 1 Kilowattpeak Smart Meter installieren müssen.

SWM: Behinderung für Mieterstrom

Auch von einem der größten deutschen Stadtwerke kam Kritik. „Der heute von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf zur EEG-Novelle bietet keine Grundlage für die Energiewende in Großstädten.“ Das sagte Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung. Um der Photovoltaik einen ordentlichen Schub im städtischen Umfeld zu verleihen, müssten stattdessen die Konditionen für das Mieterstrommodell deutlich attraktiver werden.

„Auch für Anlagen, bei denen der Strom nicht direkt im Haus verbraucht wird, muss sich die Volleinspeisung wieder lohnen“, so Bieberbach. Ebenso sollte in der EEG-Novelle die Ausschreibungspflicht für PV-Aufdach-Anlagen erst ab 750 kWp gelten. Sonst führe die vorgesehene Staffelung zur Ausschreibungspflicht dazu, dass im städtischen Raum Anlagen bewusst zu klein unterhalb der Ausschreibungsgrenze gebaut würden. Wichtiges PV-Potential bleibe somit ungenutzt.

23.9.2020 | Quelle: SWM / BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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