Photovoltaik: Verbraucherschützer mit Tipps für Altanlagen

Eine Photovoltaikanlage auf einem Schrägdach.Foto: ©Smileus / stock.adobe.com
Altanlagen, die ab 2021 keine EEG-Vergütung erhalten, brauchen eine Anschlusslösung.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Eigentümern von Photovoltaik-Altanlagen, die ab 2021 aus der Förderung fallen auf, Ruhe zu bewahren. Allerdings sollten sie bereits jetzt prüfen, unter welchen Optionen sie ihre Anlagen weiterbetreiben können.

Bei der Photovoltaik geben Verbraucherschützer Eigentümer von Altanlagen Tipps und sehen noch ausreichend Zeit zu handeln. Zwar stünden diejenigen, die vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben, vor einer schweren Entscheidung. Das erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die garantierte EEG-Vergütung dafür läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie auch nicht mehr abnehmen. Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen aber ist derzeit noch nicht beschlossen. Trotzdem laufe eine Frist bis 30. November. Spätestens dann müsse der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt aber den Eigentümern Ruhe zu bewahren. So gebe es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Meistens seien dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten. Passieren könne nichts– schlimmstenfalls können Betreiber Ihre Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten.

Checkliste für Altanlagen

Die Verbraucherschützer haben außerdem eine Checkliste für Betreiber zusammengestellt, was sie jetzt schon tun können. Dazu zähle zu prüfen, ob die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb sei, also sicher und leistungsfähig. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostetetwa 250 bis 300 Euro. Falle diese nicht gut aus, könne auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließe dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.

Was nicht mehr lohnt, sei eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.

Die nächste Frage sei die nach dem Eigenverbrauch. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch könne aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnten sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung seien zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich müsse in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.

Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen sei für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gebe es aber erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen. Das klinge komfortabel, bedeutee aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

24.9.2020 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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