EEG-Novelle: Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen ermöglichen

Zu sehen ist Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, der Verbesserungen für den Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen fordert.Foto: LEE NRW
Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, fordert eine wirtschaftliche Perspektive für Ü20-Solaranlagen.
Die drei Landesverbände der Erneuerbaren Energien aus NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen/Bremen fordern gemeinsam konkrete Lösungen für den Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen.

Vor dem Hintergrund der am 30. Oktober anstehenden Bundestagsdebatte zur EEG-Novelle appellieren die Landesverbände Erneuerbare Energien aus NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen/Bremen eindringlich an die Bundesregierung, das EEG angesichts des fortschreitenden Klimawandels verantwortungsvoll anzupassen. Die Novelle regelt unter anderem den Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Die Verbände fordern, die Kapazitäten bestehender Erneuerbare-Energien-Anlagen im System zu halten und die Ausbauziele von Bund und Ländern nicht durch einen Rückbau zu gefährden. Betroffen sind davon vor allem die Bereiche Wind-, Bio- und Solarenergie.

Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen

Für den Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Bestandsanlagen im Segment der Photovoltaik fordert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), eine einfache und wirtschaftliche Lösung für Ü20-Solaranlagen der ersten Stunde: „Gut 25.000 Photovoltaik-Pioniere in NRW möchten gerne weiter klimafreundlichen Strom produzieren. Und diese Klimapower benötigen wir dringend. Um also eine Abschaltwelle von deutschlandweit fast 180.000 Solaranlagen in den kommenden fünf Jahren zu verhindern, brauchen wir eine wirtschaftliche Perspektive im EEG – solange bürokratische Regelungen einen vernünftigen Post-EEG-Betrieb noch blockieren.“

Dafür müsse endlich die unsinnige EEG-Umlage auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom abgeschafft werden. Zudem muss Wirtschafsminister Altmaier die bereits geplante Anschlussregelung vereinfachen: Kleinbetreiber zu neuen Messsystemen zu zwingen, ist unverhältnismäßig. Stattdessen sollten parallel lieber neue innovative Lösungen wie das Net Metering eingeführt werden. Das ist einfacher, günstiger und schafft einen Markt außerhalb des durch Stromkunden finanzierten EEGs.

Übergangslösung für Windenergiestandorte

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/Bremen, fordert eine Übergangslösung, um Windkraftstandorte künftig für ein Repowering nutzen zu können: „Repowering ist wichtig, aus unserer Sicht ist der vorläufige Weiterbetrieb der Altanlagen aber notwendig, bis die neuen Anlagen errichtet sind. Sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Die funktionierenden Bestandsanlagen kan man problemlos weiterbetreiben.“

Erhielten die Anlagenbetreiber aber keine auskömmliche Vergütung, wird nicht nur Schleswig-Holstein einen Rückbau an technisch einwandfreien Windkraftanlagen erleben. „Problematisch ist für uns der anhaltend niedrige Börsenstrompreis, der im Jahresschnitt unter 3 Cent pro Kilowattstunde liegt. Auch über Direktvermarktung erzielen wir zurzeit keine höheren Erlöse. Daher brauchen wir eine zusätzliche Absicherung im EEG, die standortabhängig bei ca. 2 Cent für bis zu 3 Jahren liegt, “ so Weyberg. „Außerdem schlagen wir vor, dass das EEG ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Repowering als Handlungsrahmen für die Länder regelt.“

Anpassung der Südquote bei Biogasanlagen

Fabian Faller, Geschäftsführer des LEE Schleswig-Holstein, setzt sich für eine Anpassung der Südquote bei Biogasanlagen ein: „Bei der Ausschreibung für Biomasse findet eine Südquote Anwendung. Diese besagt, dass die Bundesnetzagentur 50 % des Ausschreibungsvolumens im Süden bezuschlagt. Wird diese Menge nicht ausgeschöpft, verfällt sie. Vor dem Hintergrund, dass 60 % der Leistung aus Biomasse aus dem Teil nördlich der Südregion kommen, ist zu befürchten, dass die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele verfehlt werden.“

Im Extremfall kann die Bundesnetzagentur in einer überzeichneten Ausschreibung, für die keine Gebote aus der Südregion eingehen, nur die Hälfte des ausgeschriebenen Volumens überhaupt vergeben. Die Folge wäre ein Rückbau der Anlagen im Norden. „Wir schlagen vor, die Südquote für Biomasse so zu gestalten wie bei Windenergie an Land: Wenn man die Quote nicht durch Gebote aus der Südregion füllen kann, geht die nicht bezuschlagte Leistung an Gebote außerhalb der Südregion“, so Faller

23.10.2020 | Quelle: LEE NRW, LEE Niedersachsen/Bremen, LEE Schleswig-Holstein | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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