BEE will kurzfristige Änderungen am Strommarktdesign
Anlass für den BEE-Vorstoß ist die Veröffentlichung der EEG-Umlage 2021. Laut BEE zeige diese deutlich, dass das derzeitige Strommarktdesign nicht für eine überwiegend von erneuerbaren Energien getragene Versorgung geeignet sei. Dies belege auch das aktuelle, durch niedrige Börsenstrompreise bedingte Rekorddefizit auf dem EEG-Konto.
Die BEE-Vorschläge sind in Zusammenarbeit mit den Instituten Energy Brainpool, IZES, Enervis und IKEM entstanden. Die BEE-Präsidentin Simone Peter hat sie heute in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Fabian Huneke von Energy Brainpool vorgestellt. „Die Erneuerbaren Energien sind in den letzten 20 Jahren zur wichtigsten Stromquelle in Deutschland geworden. Sie tragen die Hauptverantwortung für unsere Energieversorgung, daher muss das Strommarktdesign auf ihnen fußen und die Kostenvorteile an die Verbraucher weitergegeben werden“, erklärte Peter.
Tiefe Börsenstrompreise
Die hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien und die geringere Stromnachfrage, verstärkt durch die Corona-Pandemie, führen aktuell zu stark sinkenden Börsenstrompreisen. Dadurch steigt die Differenz zwischen dem Marktwert des erneuerbaren Stroms und der EEG-Vergütung, die über die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss. Die stark gestiegene Zahl privilegierter, stromintensiver Unternehmen verschärfe die Lage ebenso, wie der zum Teil von der EEG-Umlage befreite, hohe Eigenverbrauch dieser Unternehmen. Aktuell sind 2202 Unternehmen mit 116 Terawattstunden (TWh) Stromverbrauch privilegiert, deren Begünstigung sich mittlerweile auf 5 Milliarden Euro beläuft.
„Die EEG-Umlage ist so zu begrenzen, dass die Strompreise nachhaltig gesenkt werden. Deswegen bekräftigen wir unseren Vorschlag, die Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt zu finanzieren, mit einer Ersparnis von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sowie die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken, mit einer Ersparnis von 2 Cent je Kilowattstunde. Denn es bleibt fraglich, ob die Querfinanzierung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz zeitnah von der EU-Kommission genehmigt wird“, sagt Peter. Besser geeignet wäre nach BEE-Ansicht die Finanzierung über eine nationale CO2-Bepreisung im Strommarkt.
Negative Strompreise
Eine weitere Herausforderung, auf welche das aktuelle Strommarktdesign noch keine Antwort habe, sei der Anstieg negativer Strompreise. Darauf hatte der BEE bereits 2012 in seiner „Kompasstudie“ hingewiesen. „Um die Folgen negativer Strompreise auf die Erlössituation der wetterabhängigen Erneuerbaren Energien zu begrenzen, müssen Anreize für eine Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage gesetzt werden“, so Peter.
Hierzu brauche es 1. mehr Verbraucherflexibilität, indem der Gesetzgeber die Industrie anrege, die Deckung der eigenen Nachfrage an die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien auszurichten; 2. mehr Erzeugerflexibilität; 3. weniger Einspeisung aus inflexiblen fossilen Kraftwerken und 4. die vermehrte Nutzung von Speichern. Sinnvoll sei es, Anreize für Lastverschiebungen zu setzen, die Stromnebenkosten für Stromspeicher zu befreien und die Stromnebenkosten insgesamt zu dynamisieren.
Drei Herausforderungen
Der BEE zeigt Maßnahmen auf, um die genannten drei Herausforderungen anzugehen: die Senkung der EEG-Umlage, die Flexibilisierung des Stromsystems und die Stabilisierung der Markterlöse von Erneuerbaren-Anlagen. „Die Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Sie würden eine zeitnahe Entlastung schaffen und gleichzeitig eine geordnete Neujustierung des Strommarktdesigns für die erneuerbar getragene Energieversorgung vornehmen“, so Peter. Da es einer langfristigen Reform des Strommarktes bedürfe, arbeite der BEE an einer nachfolgenden Grundlagenstudie. Sie solle mittelfristig den Weg für eine sinnvolle und die erneuerbaren Energien fördernde Weiterentwicklung des Strommarktdesigns aufzeigen.
26.10.2020 | Quelle: BEE | © Solarthemen Media GmbH