KfW: Bislang wenig Anträge für Top-Förderung für Modellvorhaben

Zu sehen ist ein Haus in der Wärmebildkamera.Foto: Christian Maurer / stock.adobe.com
Seit Anfang November 2020 ist eine Antragstellung in einem auf 100 Häuser beschränkten Förderprogramm der KfW Bank mit besonders guten Förderkonditionen möglich. Bislang sind jedoch nur wenige Anträge für das Programm „Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung“ eingegangen. Das Programm lockt bei energetischen Sanierungen mit erneuerbaren Energien mit einem Zuschuss von bis zu 55 Prozent.

Je höher die Effizienz, desto mehr Förderung gibt es – so wie es auch sonst bei der Förderung von Effizienzhäusern bei der KfW Bank üblich ist. Dabei unterscheiden sich die Fördersätze im Programm für Modellvorhaben nicht von denen, die ab dem 1. Juli 2021 bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gelten, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan für ein Gebäude vorliegt. Eventuell sind auch deshalb bis vor wenigen Tagen weniger als 10 Anträge bei der KfW eingegangen. Die KfW führe die relative geringe Anzahl auf den kurzfristigen Start Anfang November und auf die Feiertage zurück, so KfW-Pressesprecher Wolfram Schweickhardt: „Anhand der Nachfragen z. B. im Infocenter gehen wir davon aus, dass die Antragszahlen noch steigen werden. Wir sind zuversichtlich, dass wir die geplante Zahl von 100 geförderten Vorhaben erreichen werden.“

Weniger Dämmung bei Modellvorhaben erforderlich

Interessant ist das Programm, weil damit die Definition von Effizienzhäusern verändert und erprobt wird. Dies könnte gerade den erneuerbaren Energien zu Gute kommen. So stellt das Modellvorhaben geringere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz als die am 1. Juli 2021 kommende „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“. Die Transmissionswärmeverluste dürfen um 10 Prozentpunkte höher liegen als bei vergleichbaren Effizienzhäusern. Damit wollen das Wirtschafts- und das Bauministerium der Primärenergieeinsparung und dem damit verbundenen Klimaschutz mehr Gewicht beimessen. Letztlich geht es bei einer Förderung, die den Primärenergieverbrauch mehr in den Fokus stellt, dabei auch um die Frage, ob Klimaschutz so kostengünstiger zu realisieren ist.

Bereits in der Vorbereitung zur neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde überlegt, ob und wie eine Absenkung der Anforderungen die klimafreundliche Gebäudesanierung kostengünstiger und damit attraktiver machen könnte. Einige Experten argumentieren, dass bei Altbauten durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien im Vergleich zu extrem hohen Dämmstandards mehr für den Klimaschutz erreicht werden könnte. Denn die technischen und ökonomischen Hürden ließen sich im Altbau leichter mit verstärktem Einsatz erneuerbarer Energien überwinden.

Neue Erkenntnisse bis Ende 2022

Ob es ein Weg ist, die Anforderungen bei den Transmissionswärmelusten zu reduzieren, wollen die Ministerium mit dieser Modellförderung herausfinden. Die Evaluation der geförderten Projekte soll von einem Gutachterkonsortium in Anschluss bis Ende 2022 erfolgen. Dafür müssen sich Fördernehmer bereit erklären, weitergehende Auskünfte zu den realisierten Maßnahmen zu erteilen und den Besuch ihrer Gebäude zulassen.

Die Sanierung eines bestehenden Gebäudes „Effizienzhaus Innovation 40“ bezuschusst die KfW Bank mit 50 Prozent und maximal 60.000 Euro je Wohneinheit. Stammt die Wärme zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien so steigt der Zuschuss auf 55 Prozent und maximal 82.500 Euro. Die zweite Variante in diesem Förderprogramm ist das „Effizienzhaus Innovation 100“ bzw. „Effizienzhaus Innovation 100 mit Erneuerbare-Energien-Paket“ mit Förderquoten von 32,5 und 37,5 Prozent . Die maximalen Beträge je Wohneinheit liegen hier bei 39.000 beziehungsweise 56.250 Euro.

Antragstellung noch bis Ende April

Eine Antragstellung ist für die erste Phase des Programms noch bis zum 31. Januar und für die zweite bis zum 30. April 2021 möglich. Das Programm ist auf insgesamt 100 Gebäude beschränkt. Auf Ein- und Zweifamlienhäuser als „Effizienzhaus 40“ entfallen dabei 40 Prozent, auf Mehrfamiliennhäuser mit höchstens acht Wohneinheiten in derselben Effizienzklasse 10 Prozent. Dies ist genauso bei den „Effizienzhäusern 100“. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen. In einem Merkblatt hat die KfW die wichtigsten Informationen zum Effizienzhaus-Projekt in der Sanierung zusammengefasst. Auf das Programm hat der Solarserver bereits im November 2020 aufmerksam gemacht.

16.1.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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