Monitoring Energiewende Kritik der Professor:innen

Portrait Prof. Andreas Löschel in einem WindparkFoto: Peter Leßmann
Prof. Andreas Löschel ist Vorsitzender der Expertenkommisssion (Foto: Peter Leßmann)
Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den 8. Monitoring-Bericht zur Energiewende beschlossen. Er ist Teil des Monitoring-Prozesses „Die Ener­gie der Zukunft“.

Gewohnt kritisch äußert sich demgegenüber die offiziell berufene unabhängige Expert:innen-Kommission. Die vier Professorinnen und Professoren setztensich in ihrer Stellungnahme mit dem Bericht und dem Stand der Energiewende auseinander.

Laut Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt der 8. Monitoring-Bericht, dass die Energiewende insgesamt auf Erfolgskurs liege. So betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2019, auf das sich der Bericht bezieht, rund 42 Prozent. 2020 stieg dieser Wert auf 46 Prozent. Dass die Treibhausgase 2020 weiter zurückgingen, so dass die Bundesregierung sogar ihr betreffendes Ziel noch erreicht habe, sei dabei nicht nur den Folgen der Corona-Pandemie geschuldet, behauptete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Online-Pressekonferenz. Weiterer Anstrengungen bedürfe es dennoch im Bereich Energieverbrauch und Effizienz, insbesondere im Verkehrssektor, gibt auch der regierungsamtliche Bericht zu.

Noch nicht europakompatibel

Dabei berücksichtige dieser Monitoring-Bericht zur Energiewende noch nicht die aktuellen und zu erwartenden Beschlüsse auf Basis des europäischen Green Deal. Dies betonen die Professor:innen Andreas Löschel, Veronika Grimm, Barbara Lenz und Frithjof Staiß einleitend in ihrer Stellungnahme. Auf den ersten Blick zeigen sich die für ihre kritischen Bewertungen bekannten Gelehrten dieses Mal milde: „Beim Abgleich der Einschätzungen der Expertenkommission mit den Einschätzungen der Bundesregierung in ihrem Mo­ni­to­ring-Bericht kann festgestellt werden, dass diese sich im Vergleich zu früheren Berichtsjahren eher angeglichen haben,“ heißt es in der Stellungnahme. Allerdings nur, um gleich im folgenden Satz klarzustellen: „Dies ist im Wesentlichen auf die unerwartet starke Reduktion der Treibhausgasemissionen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zurückzuführen.“

Kohleausstieg bis 2030 gefordert

Die Kommission belässt es freilich nicht bei der Bewertung anhand veralteter Ziele. Sie betrachtet in einem Exkurs vielmehr auch die aktuellen Vorgaben aus Brüssel. Der Europäische Rat hat ein verschärftes Treibhausgasminderungsziel bis 2030 von 55 Prozent gegenüber 1990 beschlossen. Und das Europäische Parlament votiert sogar für minus 60 Prozent. Grundvoraussetzung, um die daraus abzuleitenden Ziele für Deutschland zu erreichen, sei „das marktgetriebene Ausphasen der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030“.

Für den Gebäudesektor sieht die Kommission das ambitionierte Ziel des deutschen Klimaschutzgesetzes nur erreichbar, wenn die Instrumente zur Reduktion der Energienachfrage weiterentwickelt würden. Zugleich empfehlen die Professor:innen „einen stärkeren Fokus auf die Angebotsseite zu legen, d.h. auf die Bereitstellung von leitungsgebundener regenerativer Wärme in Nah- und Fernwärmenetzen.“

23.2.2021 | Autor: Guido Bröer
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