NABU und BSW definieren Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Zu sehen ist ein Ausschnitt des Deckblattes des gemeinsamen Papiers von NABU und BSW zu Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen.Grafik: NABU, BSW
Der Gesamtversiegelungsgrad einer Photovoltaik-Freiflächenanlage soll inklusive aller Gebäudeteile 5 % der Fläche nicht überschreiten.
Um Natur- und Klimaschutz zusammenzubringen und die Akzeptanz von Solarparks in der Bevölkerung zu erhöhen, haben sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen verständigt.

Als saubere und kosteneffiziente Technologie zur Stromerzeugung ist die Photovoltaik ein unverzichtbarer Eckpfeiler zur Umsetzung der Klimaziele. Da der Bedarf an Solarstrom in den kommenden Jahren deutlich steigt, ist neben einem stärkeren Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf Dächern auch der Ausbau von ebenerdig errichteten PV-Freiflächenanlagen unerlässlich. Um den Schutz des Bodens, der Flora und Fauna sowie ihrer Lebensräume weiterhin mit der Energie- und Nahrungsmittelproduktion in Einklang zu bringen, haben NABU und BSW neue Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet.

Diesen zufolge könne man nach intensiver Vornutzung zwischen den Modulreihen einer PV-Anlage neuen Lebensraum für gefährdete Pflanzen und Tiere schaffen. Stoppe man hier durch die Anlagenwartung die zunehmende Verbuschung, könnten Lebensräume für bodenbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna entstehen. Gezielte Anpflanzungen könnten diese extensiven Flächen ökologisch aufwerten und Synergieeffekte zwischen PV-Freiflächenanlagen und Naturschutz erzielen.

„Mit den gemeinsam entwickelten Mindeststandards für Solarparks zeigen wir, dass Natur- und Artenschutz unmittelbar voneinander profitieren können“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Dies bringe nicht nur Punkte für den Artenschutz, sondern auch für die Akzeptanz von Solarparks in der Bevölkerung.

Querungsmöglichkeiten für Rotwild

Den Kriterien von NABU und BSW entsprechend sollte man den Gesamtversiegelungsgrad einer Photovoltaik-Freiflächenanlage inklusive aller Gebäudeteile 5 % der Fläche nicht überschreiten und die Installation der Modulreihen so wählen, dass eine ausreichende Versickerung der Niederschläge sichergestellt werde. Vor allem bei weiträumigen Anlagen müsse zudem darauf geachtet werden, dass große Säuger wie Rotwild ausreichende Querungsmöglichkeiten bekämen und die Korridore nicht direkt an einer Straße oder einem Schienenweg endeten.

Auch BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig freut sich über das gemeinsame Papier: „Ein beschleunigter Solartechnik-Ausbau ist unvermeidbar. Vermeidbar ist bei guter Standortwahl und Planung jedoch, dass der Ausbau zu Lasten wichtiger anderer gesellschaftIicher Anliegen geht. Wir wollen Win-Win-Lösungen für Natur- und Klimaschutz. Eine Einhaltung der Qualitätskriterien wird Konflikte vermeiden und kann anstehende Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.“ Bereits im Jahr 2005 hatte die Solarbranche gemeinsam mit dem NABU erste Leitplanken für naturverträgliche Solarparks definiert.

Das gemeinsame Papier von NABU und BSW zu Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen steht hier zum kostenlosen Download bereit.

5.5.2021 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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