Bundestag entscheidet mit EnWG über Stromspeicher

Deutscher Bundestag - Vordergrund RasenflächeFoto: carol_anne/AdobeStock
Im Deutschen Bundestag sollen vor der Sommerpause noch Entscheidungen zur Energiepolitik fallen.
Offenbar ist Bewegung in die Regelung von Stromspeichern im Energiewirtschaftgesetz (EnWG) gekommen. Damit könnte sich der Status ändern, der bislang am Entwurf der Regierung von Verbänden wie dem BVES und dem BDEW kritisiert worden war.

Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Die EnWG-Novelle (samt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) befindet sich in der parlamentarischen Diskussion. Bundestag und Bundesrat sollen bzw. müssen sie noch vor der Sommerpause verabschieden. Wie die Solarthemen aus dem Umfeld der Regierungsparteien erfuhren, könnte es bei den Regelungen von Stromspeichern aber noch deutlliche Änderungen gegenüber dem EnWG-Entwurf der Regierung geben. Wie weit diese tatsächlich gehen, steht momentan (zum Redaktionsschluss am 14. Juni) aber noch nicht fest. Möglicherweise kann es wieder bis kurz vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag noch zu intensiven Diskussionen kommen.

Konsensgespräch

Ausgangspunkt der Bewegung ist wohl ein Treffen, das Mitte Mai stattgefunden hat. Daran nahmen neben dem Bundeswirtschaftsministerium auch die Bundesnetzagentur, Vertreter der Regierungsparteien und Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Energiespeicher (BVES) teil. Dort habe ein Konsens hergestellt werden können, berichtet BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. Er ziele darauf, die Position von Stromspeichern deutlich zu verbessern. Vor allem solle es vermieden werden, dass Stromspeicher doppelt Gebühren zu entrichten haben.

In der Diskusson habe die Bundesnetzagentur zwar Vorbehalte gegen eine andere Regulierung geäußert, weil sie Missbrauch befürchtet. Doch letztlich, so Windelen, sei das Wirtschaftsministerium von der Runde gebeten worden, einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten. Den erwarte er nun mit Spannung.

Lösung für Multi-Use-Speicher

Die Problematik dreht sich dabei nicht um reine Solarspeicher, also solche Stromspeicher, die nur in Kombination mit der eigenen Photovoltaik­anlage genutzt werden. Sondern Gegenstand der Diskussion sind Mu­lti-Use-Speicher. Die würden sich nicht auf die Optimierung der Solarstroms für den Eigenverbrauch beschränken. Sie würden zudem beispielsweise Strom einlagern, wenn er bei Stromspitzen im Netz möglichst günstig ist. Und dieser Strom könnte dann eventuell auch bei höheren Strompreisen und Bedarf im Netz wieder abgegeben werden.

Definition für Stromspeicher im EnWG

Aus Sicht von Windelen könnten diese Multi-Use-Speicher sehr gut zur Optimierung des Gesamtsystems beitragen. Allerdings stünden dem derzeit mannigfaltige Hindernisse im Weg. Windelen sieht es als Aufgabe der Regierung an, diese Situation mit der EnWG-Novelle zu verbessern. Ziel müsse es sein, für die vielen kleinen Betreiber eine einfache Lösung zu finden und sie so am Energiemarkt teilhaben zu lassen. Das sei auch die Intention der europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (EBM-RL).

Für den BVES würde eine Speicher voranbringende Regelung schon bei der Definition von Speichern beginnen. In der EBM-RL dient ein Speicher lediglich der Verschiebung der endültigen Nutzung elektrischer Energie. Dagegen geht die Regierung bislang davon aus, dass Speicher einerseits Strom verbrauchen und andererseits elektrische Energie erzeugen. Sie sind damit per Definition in einer Doppelfunktion, die dann den jeweiligen Regulierungen für Verbrauch und Erzeugung unterliegt.

17.6.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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