Umweltverbände: Nachbesserungen bei Novelle des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes erforderlich

Zu sehen ist die Montage einer Gondel einer Windkraftanlage. Der NABU Baden-Württemberg fürchtet, dass die Windenergie-Ausbauziele in der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg nicht erreicht werden.Foto: Tim Siegert-batcam / stock.adobe.com
BUND, NABU und Fridays for Future haben zur geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht und fordern Nachbesserungen.

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die baden-württembergischen Landesverbände von BUND, NABU und Fridays for Future (FfF) zur Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg geäußert. Die Verbände begrüßen, dass schon vier Monate nach der Landtagswahl ein Gesetzentwurf vorliegt, der grundlegende Verbesserungen am Klimaschutzgesetz vornimmt. Besonders hervorzuheben sind die Verschärfung der Treibhausgasreduktionsziele, die Aufnahme eines Flächenziels für den Ausbau der Wind- und Solarenergie sowie die Ausweitung der Solardachpflicht auf Wohngebäude. Trotz des grundsätzlich positiven Tenors sehen die Verbände bei einigen zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf.

Zu § 4: Verschärfung der Klimaschutzziele

Fritz Mielert, Umweltreferent beim BUND Baden-Württemberg: „Es war absolut überfällig, die Frist für landesweite Treibhausgasneutralität um zehn Jahre auf 2040 vorzuziehen und auch das Minderungsziel für 2030 deutlich zu verschärfen. Damit zeigt die Landesregierung, dass sie angesichts der uns bevorstehenden Klimakatastrophe nicht mehr länger auf die Bundesregierung wartet. Mit den neuen Zielmarken rückt erstmals ein fairer Beitrag Baden-Württembergs zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad in greifbare Nähe. Allerdings muss sich auch das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bekenntnis zum 1,5 Grad-Pfad ausdrücklich im Gesetzestext wiederfinden. Das Gesetz muss klar beschreiben, wann wie viel Treibhausgase eingespart werden müssen. Nur so definiert es, was bis 2030 und anschließend bis zur Klimaneutralität zu leisten ist. Wir appellieren zudem an die Landesregierung, sowohl das Minderungsziel für 2030 als auch das Zieljahr für Klimaneutralität weiter zu verschärfen, weil es sonst nur eine 50:50-Chance gibt, das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen.“

Dass sich hier Gesetzestext (minus 65 Prozent) und Gesetzesbegründung (minus 70 Prozent) unterscheiden, ist ein Zeichen dafür, dass sich die Koalitionäre in dieser Frage noch nicht einig sind, betonen die drei Verbände.

Zu § 4b: Landesweite Flächenziele für den Ausbau von Wind- und Solarenergie

Nachbesserungsbedarf sehen die Verbände auch bei der Einführung eines landesweiten Flächenziels von zwei Prozent für Photovoltaik und Windenergie. Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender: „Einen gemeinsamen Zielwert für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik halten wir mit Blick auf das Bestimmtheits- und Abwägungsgebot für hochproblematisch. Eine Untererfüllung der Windenergieziele und damit des Ausbaubedarfs für erneuerbare Energien insgesamt ist damit vorprogrammiert. Es muss zwingend zwischen Windkraft und Flächen-Photovoltaik mit je eigenen Zielwerten differenziert werden. Die jetzige Soll-Bestimmung für dieses Flächenziel muss in eine Muss-Bestimmung umformuliert werden und die Erreichung des Flächenziels ist mit einer konkreten Jahreszahl, etwa 2025, zu versehen. Wir befürchten sonst, dass dieses Flächenziel reine Gesetzesprosa bleibt und sich die Koalitionäre am Ende der Legislaturperiode wieder wundern, warum so wenig passiert ist.“

Auch sei es notwendig, eine Fachplanungsklausel aufzunehmen, die es den Ministerien ermöglicht, den Regionalverbänden mit vorbereitenden Fachplanungen und -konzepten, beispielsweise im Natur- und Artenschutz, bei der Ausweisung des Flächenzieles eine verbindliche Orientierung zu geben.

Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg alleine reicht nicht

Sebastian Olejek von Fridays for Future Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, nicht nur Gesetze zu schreiben und Ziele zu formulieren: „Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, müssen wir jetzt handeln und mit einem nie dagewesenen Investitionsprogramm in die große Transformation unseres Wirtschafts- und Energiesystems investieren. Es ist davon auszugehen, dass allein der Auf- und Ausbau der Wärmenetze etliche Milliarden an Fördermitteln kosten wird. Ein Haushaltsvorbehalt, wie er derzeit im Koalitionsvertrag formuliert ist, bremst die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel aktiv aus. Die bevorstehende Klimakrise ist unsere größte bisherige Herausforderung.“

Die gemeinsame Stellungnahme von BUND, NABU und Fridays for Future (FfF) zur Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

25.8.2021 | Quelle: BUND, NABU, Fridays for Future | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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