Baden-Württemberg novelliert Klimaschutzgesetz

Zu sehen ist ein Paragrafen-Zeichen, das in die Sonne gehalten wird als Symbol für Gesetze, EEG, RechtFoto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Der Landtag Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet – weniger als sieben Monate nach der Landtagswahl.

Das neue Klimaschutzgesetz verschärft die Zielvorgaben für Baden-Württemberg deutlich. Anstatt wie bisher die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2050 zu senken, soll 2040 die Treibhausgasneutralität erreicht sein. Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz hat Baden-Württemberg auch das Zwischenziel verschärft. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Die Landesverwaltung soll bis 2030 bereits klimaneutral sein.

Zudem beinhaltet das neue Gesetz nun auch mehr Vorgaben, um diese Ziele zu erreichen. Die bei der vorigen Novelle für Nichtwohngebäude eingeführte Photovoltaik-Pflicht soll nun auch für Wohngebäude gelten. Im nächsten Schritt soll sie auch bei grundlegenden Dachsanierungen greifen. Auf Parkplätzen gilt die Solarpflicht künftig schon ab 35 Stellplätzen statt wie bisher ab 75 Stellplätzen.

Den bisherigen Klimaschutzbeirat löst zudem ein Klima-Sachverständigenrat ab. Dessen Mitglieder müssen über wissenschaftliche Fachkenntnisse verfügen. Er soll Landtag und die Landesregierung beim Klimaschutz unterstützen.

Die vollständige Drucksache findet sich auf der Hompage des Landtages.

Verbände fordern mehr Verbindlichkeit

Branchen- und Umweltverbände begrüßen die Novelle, fordern aber weitere Präzisierungen. „Das novellierte Klimaschutzgesetz des Landes setzt klare Signale: Klimaschutz muss schneller umgesetzt werden und dafür müssen insbesondere deutlich mehr Wind- und Solarenergieanlagen gebaut werden können“, sagt Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. Doch das Gesetz sei noch kein Selbstläufer. Die Ziele müssten zügig mit konkreten, verbindlichen Maßnahmen unterfüttert werden. Das gelte zum Beispiel für Wärmenetze und Windenergie im Wald, aber auch Photovoltaik-Parkplätze bräuchten noch weitere Unterstützung. Damit Anlagen tatsächlich gebaut werden, müssten zudem für alle erneuerbaren Energien auch Flächen zur Verfügung stehen. Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg wurde 2019 gegründet und ist eine Dachorganisation der Verbände, Unternehmen und Forschungsinstitute aus der Erneuerbaren-Energien-Branche in Baden-Württemberg.

Der BUND Baden-Württemberg geht bei der Kritik an den fehlenden Flächen noch weiter ins Detail. „Mit dem allgemeinen unverbindlichen Zwei-Prozent-Flächenziel ist ein Scheitern vorprogrammiert“, sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. Für den Ausbau der Wind- und Freiflächensolarenergie erwarte der BUND daher keine wesentlichen Impulse von dem Gesetz. Um den zukünftigen Energiebedarf decken zu können, müssten auf mindestens drei Prozent der Landesfläche Wind- und Photovoltaikanlagen entstehen.

Nun hofft der BUND auf die nächste Novelle im Jahr 2022. Diese müsse ein verbindliches CO2-Budget bringen. Die Wärmeplanung müsse sich stärker an der Umsetzung ausrichten und für alle Kommune gelten. Klimaschutz müsse zudem zur Pflicht für alle Kommunen werden. Außerdem fordert der BUND einen Klimavorbehalt: Jede Entscheidung der Landesregierung müsse auf ihre Auswirkungen auf das Klima überprüft werden.

6.10.2021 | Quelle: Landtag BW, Erneuerbare Energien BW, BUND BW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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