Verbraucherzentrale kritisiert geplante Erstattung der CO2-Bepreisung für Unternehmen

Die Bundesregierung will einigen Unternehmen die CO2-Bepreisung zumindest zum Teil erstatten. Die Erstattungen sollen aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen. Die Pläne erhögen den Anteil der von den privaten Haushalten erbrachten Mittel für die CO2-Bepreisung. Einmal mehr verteilt die Politik Mittel aus der CO2-Bepreisung an die Industrie, die privaten Verbraucher:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Brennstoffemissionshandelsverordnung des Bundesumweltministeriums.
Mit der Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) will die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf des BMU neue finanzielle Entlastungen für Unternehmen im Zusammenhang der CO2-Bepreisung umsetzen. Diese Entlastungen sollen laut vzbv für Unternehmen gelten, die nicht exportieren aber energieintensiv produzieren. Als energieintensiv sollen Unternehmen mit einem Anteil von 20 Prozent Brennstoffkosten an den Gesamtbetriebskosten gelten. Die Erstattungen sollen aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen und bis 2026 möglich sein. Schon heute erhalten Unternehmen eine Entlastung, wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen.
Brennstoffemissionshandelsverordnung definiert Zusatzkosten nicht
Im Referentenentwurf des BMU ist laut vzbv vorgesehen, dass energieintensive Unternehmen Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Bezug von Brennstoffen nach BEHG und darüber hinaus auch Zusatzkosten, bei denen es sich nicht um Kosten für den Bezug von Brennstoffen handelt, geltend machen können. Genauer definiert werden letztere Zusatzkosten nicht, nur, dass es sich um „Wärme, Waren oder Dienstleistungen, bei denen die BEHG-Zertifikatskosten eingepreist sind“ handeln könne. Auch die Kostenhöhe wird weder definiert noch gedeckelt. Wie hoch im Einzelfall die erstatteten Beträge der CO2-Bepreisung sind, ist ebenfalls nicht definiert, nicht einmal, ob maximal 100 Prozent oder mehr rückerstattet werden können.
Auch die Zahl der Unternehmen ist nicht gedeckelt. Das BMU geht zwar von etwa 100 begünstigten Unternehmen aus, gleichzeitig könne diese Zahl laut Begründung des BMU aber „auch deutlich höher“ liegen.
Der vzbv fordert unter anderem:
- Die vollständige Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte, am besten mit einem Klimascheck in gleicher Höhe an jede Bürger:in.
- Eine klare Deckelung der Zusatzkosten, die Unternehmen als Ausgleich für die CO2-Bepreisung geltend machen können.
- Die Kopplung von finanziellen Erstattungen an die Unternehmen mit konkreten Anforderungen an die Verbesserung der Energieeffizienz dieser Unternehmen.
11.11.2021 | Quelle: vzbv | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH