BWE veröffentlicht Positionspapier für Bürgerenergie-Förderung im EEG

Ein Kind mit einer Weltkugel neben Windkraftanlagen, als Symbol für Bürgerbeteiligung, Bürgerenergie, Windenergie, Energiewende.Foto: jerome berquez / stock.adobe.com
Menschen einzubinden, erhöht die Akzeptanz der Energiewende.
Die Ampel-Koalition hat Verbesserungen bei der Bürgerenergie angekündigt. Der Bundesverband Windenergie erklärt in einem Positionspapier, was aus seiner Sicht nötig ist.

Das Positionspapier zur Bürgerenergie soll das erste in einer Reihe von Publikationen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) sein, das sich mit der angekündigten EEG-Novelle im Zuge des „Osterpakets“ befasst. Bürgerenergie ist laut BWE ein starkes Fundament für die Energiewende. Sie schaffe Akzeptanz und Teilhabe vor Ort, sichere die Vielfalt der Akteure und bringe dringend nötigen Schwung in den Ausbauprozess. „Der Bundesverband WindEnergie begrüßt daher ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung hier die notwendigen Schritte bereits im Osterpaket angehen will“ erklärt BWE-Präsident Hermann.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bekräftigte bei seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, Bürgerenergie zu fördern. „Dass die Bundesregierung ankündigt, alle Möglichkeiten der europäischen Gesetzgebung nutzen zu wollen, ist ein wichtiger Schritt.“ Es brauche unbestritten mehr Windenergie zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung. Der Ausbau dürfe sich dabei nicht länger nur auf einzelne Bundesländer beschränken. Im August hatten bereits mehrere Verbände kritisiert, die Bundesregierung setze die EU-Richtlinie nicht um. Sie haben deshalb eine Beschwerde bei der EU eingereicht.

Knackpunkte: Definition der Bürgerenergie im EEG und Ausnahme von der Ausschreibung

In dem Papier legt der BWE Empfehlungen dar, wie Bürgerenergiegesellschaften mithilfe klarer Kriterien rechtssicher definiert werden können und wie die konkrete Umsetzung im neuen EEG aussehen könnte.

Für kleine Projekte bedürfe es insbesondere einer Befreiung von der Ausschreibungspflicht, heißt es darin. Der BWE schlägt daher durch Anpassung der §§ 3 Nummer 15, 22 und 36g EEG 2021 eine Ausnahme
von Ausschreibungspflicht vor. Dieses Modell nutze bereits die Möglichkeiten der überarbeiteten Erneuerbare-Energien- Richtlinie der EU zur Förderung sog. Renewable Energy Communities (Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften). Die dort definierten Projekte könnten u.a. ohne Ausschreibung gefördert werden, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. „Wenn Bürgerenergieprojekte bis 18 MW Nennleistung von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden, öffnen sich neue Möglichkeiten für direkte Bürgerbeteiligung und Teilhabe“, sagt Albers.

Zudem schlägt der BWE eine Neudefinition der Bürgerenergiegesellschaften vor. Diese beschreibt ausführlich den lokalen Gesellschafterkreis in Bezug auf die Verteilung des Eigenkapitals, den Einstiegsbetrag sowie die Beteiligung der Gemeinde.

23.2.2022 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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