Bundestag beschließt Mehrwertsteuer-Senkung für Fernwärme

Der Bundestag hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen.Foto: Jogerken / stock.adobe.com
Der Bundestag hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen.

„Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme ist vor dem Hintergrund der massiv steigenden Energiekosten eine richtige und wichtige Maßnahme der Bundesregierung. Die nun beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und auf Fernwärme kann den Preisanstieg für die Haushalte spürbar dämpfen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der BDEW hatte seit längerem die Senkung von Steuern auf die Energiepreise gefordert. Positiv ist laut Andreae, dass diese Entlastung bei vergleichbarem Verbrauch bei niedrigeren Einkommen proportional höher ausfällt als bei höheren Einkommen. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei Menschen mit niedrigerem Einkommen ein proportional höherer Anteil ihres Einkommens in indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer fließt. Mit der kurzfristigen Ausweitung der Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärme können nun auch Hunderttausende Fernwärmekunden profitieren. Der BDEW wird sich weiterhin für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent auch für Strom einsetzen.

Branche will Mehrwertsteuer-Senkung für Fernwärme an Kunden weitergeben

„Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt sehr kurzfristig zum morgigen 1. Oktober 2022. Erst in den letzten Tagen wurde neben den Gaslieferungen auch die Fernwärme mit in die Steuersenkung aufgenommen, hier werden die Energieversorger mit Hochdruck die notwendigen Anpassungen vornehmen. Fest steht: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, so Andreae.

Änderungen im EnSiG, EnWG und EEG

Der Bundestag hat auch über Änderungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie weiteren Gesetzen abgestimmt. Solarthemen-Chefredakteur Andreas Witt hat die Änderungen in einem Beitrag zusammengestellt. Auch diese Gesetzesänderung bewertet der BDEW als positiv.

„Mit den geplanten Änderungen an EEG und EnSiG räumt die Bundesregierung viele kleine Steine aus dem Weg, die den Ausbau der erneuerbaren Energien aktuell bremsen. Besonders positiv sind die Erleichterungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie die Kontinuität der Fördervoraussetzungen der Wasserkraft. Mit der weiteren Anhebung der möglichen Gebotsgrößen für PV-Freiflächenanlagen auf 100 MW gibt es die Chance auf einen beschleunigten Zubau von erneuerbarer Stromerzeugungskapazität. Größere PV-Freiflächenanlagen von bis zu 100 MW erreichen Kraftwerksgröße. Außerdem wird künftig das Repowering bestehender PV-Freiflächenanlagen wesentlich leichter, so dass durch moderne PV-Module die verfügbaren Flächen besser genutzt werden können. Auch für Biogasanlagen erleichtert der Gesetzentwurf die Erzeugung aus schon bestehenden Anlagen“, so Andreae.

30.9.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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