Weniger Mehrwertsteuer auch auf Solarthermie?

Im Vordergrund eine Solarthermie-Anlage auf einem Dach. Sie wird von zwei Handwerkern installiert.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen ab 2023 auf 0 Prozent zu reduzieren. Am morgigen Freitag ist das Gesetz im Parlament. Die Abgeordneten könnten auch die Solarthermie bedenken.

Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegte Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Mehrwertsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen auf 0 Prozent zu reduzieren. Am 14. Oktober ist dieses Gesetz in 1. Lesung im Bundestag. Damit stellen sich die Fragen, ob die Abgeordneten den Plan der Regierung ­unter­stüt­zen und ob es eventuell auch für die Solarthermie eine Reduktion der Mehrwertsteuer geben kann.

Pro Reduktion der Mehrwertsteuer auf Solarthermie

Alois Rainer (CDU/CSU), der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, erklärt gegenüber den Solarthemen: „Ei­ne solche vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Lösung setzt angesichts der aktuell angespannten Lage bei der Zu­schuss­­förderung zumindest einen kleinen Anreiz, über die Aufrüstung von Photovoltaikanlagen nachzudenken. Gleiches würde ich mir auch für Solarthermieanlagen wünschen.”

Darüber wolle er in den kommenden Wochen intensiv innerhalb seiner eigenen Fraktion beraten. „Wir prüfen die Umsetzbarkeit der Forderung auch für andere thermische Solaranlagen neben PV-Anlagen”, so Rainer: „Dazu habe ich eine Einzelanfrage an die Bundesregierung verfasst, wieso thermische Solaranlagen bislang nicht berücksichtigt wurden.” Letztendlich werde der Bundestag mehrheitlich entscheiden, ob eine Mehrwertsteuersenkung auch auf thermische Solaranlagen kommt.

EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wichtig

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sagt der Abgeordnete Sebastian Schäfer, die Steuerbefreiung für PV-Anlagen werde gerade Bürgerstrom deutlich günstiger und einfacher machen. „Eine Absenkung auf Solarthermie wäre konsequent, allerdings bestehen aufgrund der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie rechtliche Bedenken.“ Dabei verweist Schäfer auf Hinter­­grund­informationen aus der EU-Kommission und aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Beide gingen, so Schäfer, davon aus, dass der Anwendungsfall für mögliche Mehrwertsteuerreduktionen geringer sei, als es sich im Text der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie darstelle.

Grundlage für die Mehrwertsteuerreduktion ist eine in diesem Jahr geänderte EU-Richtlinie, die bei bestimmten Produkten einen Steuersatz von 0 Prozent erlaubt. Dazu zählt sie auch „Solarpanele”. Diese Bezeichnung könnte aber ebenso gut auf thermische Solarkollektoren zutreffen.

Diskussion im Parlament?

Eine weite Auslegung würde auch in anderen Parteien auf Zustimmung stoßen. Christian Görke, Sprecher für Finanzpolitik der Fraktion Die Linke, sagt: „Aus Energiesystemgründen halten wir es für richtig, wenn man schon die Mehrwertsteuer senkt, dann auch entsprechend die Solarthermie von der Mehrwertsteuer zu befreien.”

Laut EU-Richtlinie wäre dabei zumindest eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf einen geringeren Satz als derzeit für emissionsarme Heizungen möglich.

Aus den Reihen von SPD und FDP gab es bis zum Redaktionsschluss keine Aussage, ob der Plan der Regierung unterstützt wird und ob eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf Solarthermie-Anlagen möglich ist.

13.10.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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