FAQ zu Umsatzsteuer Null für Photovoltaik

Zwei Dächer mit Photovoltaik (Einfamilienhäuser)Foto: Guido Bröer
Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter bestimmten Bedingungen der Umsatzsteuersatz von Null Prozent auf Photovoltaikanlagen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt Fragen zum korrekten Umgang mit der neuen Rechtslage auf einer FAQ-Seite im Internet.

Mit „FAQ umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ ist der Beitrag überschrieben, den das Ministerium nach eigener Aussage bei Bedarf laufend ergänzen will. FAQ bedeutet Frequently asked Questions, häufig gestellte Fragen. Und in der Tat gelingt es dem Ministerium mit diesem Internetangebot einige der Fragen abzuräumen, die Installateuren, Händlern und Anwendern von Photovoltaikanlagen seit der Ankündigung des BMF im September unter den Nägeln brennen.

Für Solarthemen-Abonnent:innen hat der Solarserver die wesentlichen Punkte zur Umsatzsteuer-Senkung für Photovoltaik bereits Anfang Dezember nach dem Beschluss des Bundestages aufbereitet. Weil sich aber durchaus noch weitere Auslegungen in Detailfragen ergeben könnten, empfiehlt es sich, für die BMF-FAQ-Seite ein Lesezeichen anzulegen.

Diese FAQ-Seite behandelt bislang nur Themen der Umsatzsteuer für Photovoltaik. Die ab dem Steuerjahr 2022 geltende Einkommenssteuerbefreiung für PV-Anlagen soll in Kürze ein Rundschreiben des Finanzministeriums im Detail regeln.

19.1.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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