Chaos bei BAFA-Förderung 2023: Zuschuss für Solar plus Pellets oder Wärmepumpe unklar

Holz-Pellets und Vakuumröhren einer Solarthermie-Anlage als Symbolbild für EE-Hybridanlagen.Fotos: Andreas Franke (l.) Guido Bröer (r.)
Die spezielle Förderung für EE-Hybridanlagen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgeschafft. Nun gel­ten beispielsweise für Biomasse-Solar-Kombianlagen zwei unterschied­liche Fördersätze. Energieberater, Handwer­­kerin­nen und Branchenverbände sind ratlos, wie sie nun korrekte Förderanträge und Rechnungen für solche Heizungsanlagen stellen sollen. Das Bafa arbeitet nach eigenen Angaben mit dem Ministerium an einer praktikablen Ausle­gung der Förderrichtlinie.

Wer seit dem 1. Januar 2023 die BAFA-Förderung für eine Pelletsheizung mit Solaranlage beantragt, der darf laut BEG-Förderrichtlinie für den Pellets-Kessel samt Peripherie mit einem Zuschuss von 10 Prozent rechnen, während der Bund beim Solarteil der Anlage 25 Prozent zuschießen würde. Beim Austausch gegen einen Öl- oder ausreichend alten Heizkessel würde sich der Fördersatz in beiden Bereichen jeweils um 10 Prozent erhöhen. Bis zum 31.12.2022 hätte es für die gleiche Konstellation als „EE-Hybridanlage“ einen einheitlichen Fördersatz von 25 (mit Bonus 35) Prozent gegeben. Was das BMWK offenbar bei Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht rechtzeitig bedacht hat, sind die praktischen Folgen, die unterschiedliche Fördersätze innerhalb von ein und derselben EE-Hybridanlage für Handwerker und auch für das BAFA als Förderstelle bedeuten

Das Problem betrifft neben Biomasse-Solar-Kombinationen auch andere hybride Konzepte wie Erdwärmepumpe-Solar oder Biomasse-Warmwasserwärmepumpe. Lediglich in Verbindung mit Luftwärmepumpen und bestimmten Wärmenetzanschlüsen haben Solarthermieanlagen den gleichen Fördersatz.

Pellets plus Solarthermie – Welcher Zuschuss in der BAFA-Förderung?

Doch bleiben wir bei der gängigen Kombination von Pelletskessel und Solarthermie. Welcher Fördersatz gilt in der BEG für den Pufferspeicher oder den kombinierten Heizungs-Solar-Regler, also Anlagenkomponenten, die für die Funktion von Solaranlage und Heizkessel gleichermaßen elementar sind? Darf die Umrüstung auf eine Flächenheizung als förderbare Umfeldmaßnahme zum höheren Fördersatz veranschlagt werden, weil sie vor allem die Effizienz der Solarthermieanlage verbessern soll? Und wie ordnet der Handwerker korrekt seinen jeweiligen Arbeitsaufwand den unterschiedlich bezuschussten Anlagenteilen zu?

Solche wesentlichen Fragen sind in der Tat bislang ungeklärt. In der FAQ-Liste von Bafa und BMWK findet sich dazu bislang nichts. Dies bestätigt das Bafa auf Anfrage der Solarthemen: „Das BAFA befindet sich derzeit noch im Austausch mit dem BMWK zur Erstellung einer entsprechenden FAQ. Ihre Rückmeldung zur Verunsicherung von Fachunternehmenden und Antragstellenden nimmt der Fachbereich daher gern mit in die Abstimmungen auf.“

Nur ein Antrag für EE-Hybridanlage trotz verschiedener BAFA-Förderung

Immerhin dementiert das BAFA das Gerücht, Antragsteller müssten im Fall einer EE-Hybridheizung mit verschiedenen Fördersätzen zwei getrennte Anträge in der BAFA-Förderung stellen. Der Pressesprecher des Bundesamtes erklärt: „Im Zuge der Richtlinienänderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) zum 1.1.2023 wurde das Antragsformular so angepasst, dass die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger in einem Antrag erfolgen kann. Somit kann zum Beispiel die Förderung von einer neuen Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme wird dabei der jeweilige Fördersatz zugeordnet. Die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahme mit den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen müssen in der(den) Rechnung(en) nachvollziehbar aufgeteilt sein.“

Zweigleisig fahren bei EE-Hybridanlagen

Wie dies zu geschehen hat, das bleibt bislang der Fantasie des Handwerks überlassen. Doch wer als Installateur oder Berater seinen Kunden vor bösen Überraschungen und sich selbst vor anschließendem Ärger schüt­zen will, der sollte vorsichtig sein. Wer es aber mit dem Antrag eilig hat, der fahre zurzeit besser zweigleisig, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV).

Jens Dörschel, Fachreferent für Politik und Umwelt des DEPV, sagt: „So lange die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Zuordnung der einzelnen förderfähigen Kosten zu den verschiedenen Fördersätzen nicht geklärt sind, empfehlen wir, bei der Antragstellung die fraglichen Anlagenkomponenten und Leistungen für beide Bereiche einer EE-Hybridanlage als voraussichtliche Kosten, also doppelt, anzugeben. Nur dann kann bis auf Weiteres sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen auch eine Förderung gezahlt wird. Bis der Auftrag erledigt ist, sodass die Rechnung für den Verwendungsnachweis geschrieben werden kann, sollte es dann eindeutige Regelungen geben.”

Bürokratie behindert Handwerk

Grundsätzlich hält Dörschel die Streichung der bislang attraktiven EE-Hybridanlagenförderung für einen Schildbürgerstreich der Bundesregierung. Er sagt: „Die Abschaffung der einheitlichen Fördersätze für EE-Hybridanlagen in der BEG-Einzelmaßnahmen behindert die Gebäudeenergiewende, denn angesichts der knappen Kapazitäten im Handwerk gilt: Jede Stunde, die Handwerker für diese zusätzliche Förderbürokratie aufwenden müssen, fehlt für die eigentliche Arbeit.“

In das gleiche Horn bläst Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW): „Auch wir sind irritiert, dass es noch keine Aussage des BAFA bzw. BMWK zum konkreten Umgang im Falle unterschiedlicher Fördersätze bei EE-Hybridanlagen gibt. Wir haben um eine schnelle Klarstellung gebeten, da eine andauernde Unklarheit im Zweifel zu Investitionszurückhaltung bei sinnvollen Anlagenkombinationen führen könnte.“

Pellets nur noch mit Solarthermie oder WW-Wärmepumpe zugelassen in der BAFA-Förderung

Was die Biomasse betrifft, so ist eine „Hybrid“-Ausstattung seit dem 1. Januar 2023 sogar obligatorisch. Kein Pellets-Kessel wird seitdem vom BAFA gefördert, wenn er nicht mit einer Solarthermieanlage oder einer entsprechenden Warmwasser-Wärmepumpe ausgestattet ist. Die müssen mindestens so dimensioniert sein, dass es für den Sommerbetrieb ohne Pellets ausreichend ist. Mit der Warmwasser-Wärmepumpe verbindet sich aber noch eine weitere Unsicherheit, weil reine Warmwasser-Luftwärmepumpen bislang nach BEG eigentlich nicht förderfähig sind. Nun allerdings werden sie als pflichterfüllende Option einer Biomasse-Heizung ausdrücklich in der Förderrichtlinie erwähnt. Ob die Warmwasser-Wärmepumpe als Ergänzung der Biomasse nun konsequenterweise doch eine BAFA-Förderung erhält und wenn ja mit welchem Fördersatz, das ist eine weitere Frage, die von BAFA und BMWK noch zu klären ist.

Körnig hofft, dass es schnell geht. „Wir rechnen mit einer Klarstellung in den kommenden Tagen und können bis dahin Handwerksbetrieben nur raten, gegenüber Kunden mit offenen Karten zu spielen und auf die Unsicherheit hinzuweisen.“

Zurück zur BAFA-Förderung von EE-Hybridanlagen?

In Anbetracht dieser Schwierigkeiten würde der BSW-Vertreter deshalb gern zur bisherigen EE-Hybridanlagenförderung zurückkehren, obwohl sich der Fördersatz für die Solarthermieanlagen nur in wenigen Fällen verbessern würde: „Wir empfehlen dem BMWK, die Kombination Solarthermie/Erdwärmepumpe insgesamt auf das höhere Förderniveau der Wärmepumpe zu heben, um die sinnvolle Kombination gezielter anzureizen und einen bürokratischen Abgrenzungsaufwand von Förderbestandteilen zu vermeiden. Dies dürfte nicht zuletzt auch im Interesse begrenzter Personalkapazitäten beim BAFA liegen.“

Bei der Kombination Pelletsheizung plus Solarthermie empfiehlt Körnig, den Fördersatz für das Gesamtsystem auf das Niveau der Solarthermieanlage anzuheben. Das wären dann 25 % oder mit Heizungstauschbonus auf 35 %. Dies wäre deutlich mehr als die aktuelle BAFA-Förderung für Pellets- und andere Biomassekessel. Aber es läge noch unter den bis Silvester 2022 gültigen Fördersätzen für vergleichbare Biomasse-Hybridanlagen.

Außerdem setzt sich der BSW für die Wiedereinführung einer Kreditoption für Heizungssanierungen über die KfW ein. „Zumindest für einkommensschwächere Hauseigentümer:innen und Hybridsysteme, verbunden mit einer Weiterleitungspflicht für Hausbanken“, ergänzt Körnig.

19.1.2023 (aktualisiert 21.1.2023) | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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