KfW-Förderung für Effizienz-Neubau: Neue Konditionen ab 1. März

Baupläne und Taschenrechner im Vordergrund - hinten ein NeubauFoto: gopixa / stock.adobe.com
Der Bund bietet bei der Förderung von Effizienzhäusern ab dem 1. März im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erleichterte Bedingungen, aber streicht den Tilgungszuschuss für private Antragsteller. Allerdings ist der Förderetat relativ gering.

Bislang gibt es als Förderung für ein neues KfW-Effizienzhaus einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent. Er ist verknüpft mit einem günstigen Zinssatz, der deutlich unter Marktniveau liegt. Doch mit dem Zuschuss ist es ab dem 1. März vorbei. Die Förderung soll im neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“ für private Antragsteller ausschließlich über einen niedrigen Zinssatz erfolgen. Angesichts steigender Zinsen für Baukredite kann das attraktiv sein. Die genauen Zinskonditionen wollen die KfW Bank und das neu für das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zuständige Bauministerium aber wohl erst kurz vor dem Beginn der neuen Förderung festlegen. Das Programm ist speziell für den Neubau oder einen Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) gedacht. Bei Sanierungen gelten die bisherigen Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiter.

Ebenso wie derzeit auch müssen die Wohn- und Nichtwohngebäude die Kriterien für ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (EH 40) erreichen. Es gibt dabei aber einen wesentlichen Unterschied zum bisherigen Programm: die EH 40 müssen nicht mehr zusätzlich zwingend ein Nachhaltigkeitszertifikat aufweisen. Dieser Nachweis stellt momentan gerade für kleine Gebäude ein Hindernis dar. Künftig ist also ein solches Nachhaltigkeitszertifikat nicht mehr gefordert.

KfW-Zuschuss für Neubau steigt mit Nachhaltigkeitszertifikat auf 12,5 Prozent

Interessant ist das Erreichen des Nachhaltigkeitszertifikates für kommunale Gebietskörperschaften, die weiterhin einen Investitionszuschuss erhalten. Dieser steigt mit Nachhaltigkeitszertifikat laut der Förderrichtlinie von 5 Prozent auf 12,5 Prozent. Dabei ist es für die Förderung nicht entscheidend, ob ein Gebäude die Anforderungen nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder sogar gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt.

Die Förderung von Effizienzhäusern erstreckt sich nur auf einen Teil der Investitionssumme. Pro Wohneinheit sind ab 1. März maximal 100.000 Euro förderfähig bei einem EH 40 ohne Nachhaltigkeitszertifizierung. Mit diesem Zertifikat bleibt es wie bisher bei 150.000 je Wohneinheit. Analog gilt dies bei Nichtwohngebäuden: Hier liegen Höchstbeträge je Quadratmeter bei 2000 Euro ohne und 3000 Euro mit Zertifikat. Dies gilt für private Antragsteller ebenso wie für kommunale Gebietskörperschaften.

Förderung von PV-Anlagen im KfW-Effizienzhaus-Programm

Förderfähig im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ sind die Gebäude und die für den Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen sowie die damit verknüpften Planungsleistungen. Es zählen also auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien dazu. Dies schließt auch Photovoltaisch-thermische Kollektoren (Hybridkollektoren) und Photovoltaikanlagen, sofern diese ein funktionaler Teil der Gebäudehülle sind, mit ein.

Allerdings schließt der Bund eine Kombination der Förderung für neue Effizienzhäuser mit anderen Bundesprogrammen aus. Daher wäre es nicht möglich, über das Programm eine Photovoltaikanlage zu finanzieren und dann Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Anspruch zu nehmen. Die KfW erwartet in diesen Fällen eine schriftliche Verzichtserklärung des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber oder einen technischen Nachweis, dass kein Strom ins Netz eingespeist werden kann.

Das Bauministerium erklärt: Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der KälteKlima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für dieselben förderfähigen Kosten sei nicht möglich.

Das Bundesbauministerium lässt es allerdings zu, sein Programm mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren, für die der Bund nicht verantwortlich ist. Ko-Förderungen durch zum Beispiel Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke sind also erlaubt.

750 Millionen für die KfW-Effizienzhaus-Förderung im Neubau

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was der Bund in den Vorjahren für die Förderung von neuen Effizienzhäusern zur Verfügung gestellt hat. Hinzu kommen 350 Millionen Euro für die neue Wohneigentumsförderung für Familien, die das bisherige Baukindergeld ablöst. Beide Förderprogramme sollten nicht verwechselt werden. Während das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ auf das Effizienzhaus 40 ausgerichtet ist, soll die Wohneigentumsförderung Familien, deren Haushalteinkommen 60.000 Euro plus 10.000 Euro je Kind nicht überschreitet, zu eigenem Wohnraum verhelfen. Auch der soll möglichst klimafreundlich sein, aber welche genauen Zielmarken für die Häuser und Wohnungen hier vorgesehen sind, hat das Bauministerium noch nicht bekannt gegeben. Das Programm für die Wohneigentumsförderung startet voraussichtlich im Juni 2023.

31.1.2023 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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